SB-Gspröch Fabio Scherer

Ja zur Teilrevision der Ortsplanung

Die Stimmbevölkerung von Hitzkirch stimmte am Montagabend an der Gemeindeversammlung in Hämikon der «Teilrevision Ortsplanung 2021» im zweiten Anlauf einstimmig zu. Durch die gefällten Beschlüsse genehmigte sie von den vorgesehenen 5,5 Hektaren eine Rückzonungsfläche von 4,1 Hektaren.

Foto: Archiv/SB
Milena Stadelmann

«An der Gemeindeversammlung vom 25. April 2023 sind wir inhaltlich mit genau dieser Botschaft schon einmal hier gestanden», sagte Gemeindepräsident David Affentranger am Montagabend vor den Anwesenden. Damals entschieden die Stimmberechtigten infolge eines zu Beginn der Versammlung gestellten Nichteintretensantrages, nicht auf die Vorlage einzutreten. Gleichzeitig beauftragten sie den Gemeinderat, die Planungszonen auf den potenziellen Rückzonungsflächen unverzüglich aufzuheben und mit dem Regierungsrat Verhandlungen über eine fünfjährige Bebauungsfrist dieser Grundstücke zu führen (der «Seetaler Bote» berichtete).

Rund ein halbes Jahr später nahm der Gemeinderat einen zweiten Anlauf. 182 Stimmberechtigte fanden sich am Montagabend für die ausserordentliche Gemeindeversammlung in der Turnhalle in Hämikon ein. David Affentranger erläuterte den Anwesenden ausführlich, weshalb sich der Gemeinderat dazu entschlossen hat, die Vorlage unverändert vorzulegen. Nach der Gemeindeversammlung vom 25. April habe er zahlreiche rechtliche Abklärungen getätigt und Verhandlungen mit dem Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern, inklusive dessen Regierungsrats geführt. Bereits in der Botschaft wies der Gemeinderat darauf hin: Die Rechtslage sei wegen fehlender einschlägiger Rechtsprechung nicht klar. In einer Stellungnahme vom 16. Mai machte der Regierungsrat allerdings deutlich: Die Planungszonen könnten durch den Gemeinderat nicht aufgehoben sowie eine fünfjährige Frist zur Überbauung der potenziellen Rückzonungsgrundstücke nicht gewährt werden. Zudem forderte er die Gemeinde Hitzkirch dazu auf, bis Ende 2023 über die Rückzonungen zu entscheiden – ansonsten würde der Regierungsrat die Redimensionierung der überschüssigen Baulandreserven auf Kosten der Gemeinde vornehmen. David Affentranger wies an der Gemeindeversammlung darauf hin, dass dieses Vorgehen für die Betroffenen keine Verbesserungen verspreche. Er riet den Stimmberechtigten, auf die Vorlage einzutreten, diese allenfalls bei der Behandlung der Einsprachen anzupassen und ihr in der Schlussabstimmung zuzustimmen. So bewahre die Gemeinde den grösstmöglichen Handlungsspielraum, zudem spare sie Zeit und Kosten.

4,1 von 5,5 Hektaren zugestimmt
Schliesslich trat die Versammlung stillschweigend auf die Vorlage ein. Der ehemalige Gemeinderat Cornelius Müller, der im April den Nichteintretensantrag stellte, meldete sich zu Wort. Er bedankte sich beim Gemeinderat für die «gut ausgearbeitete Botschaft» und für die offene Kommunikation. Allerdings lasse sich nicht wegdiskutieren: Die Gemeinde Hitzkirch habe nach wie vor die Zusicherung der Regierung, Überkapazitäten an Baulandreserven über zwei Planungsperioden abzuwickeln. David Affentranger entgegnet auf Nachfrage: Hierbei handle es sich lediglich um einen Vorprüfungsbericht aus dem Jahr 2014, zudem hätten sich die gesetzlichen Grundlagen seither massgeblich verändert.

Müller sagte weiter: Bei der Aufforderung der Regierung, Hitzkirch müsse bis Ende Jahr rückzonen, handle es sich lediglich um eine Aufforderung ohne rechtliche Bindung. Damit habe der Gemeinderat den im April an der Gemeindeversammlung gefassten Beschluss, die Planungszone aufzuheben, auf Druck der Regierung nicht umgesetzt. Dafür habe er Verständnis, sagte Müller, schön sei es allerdings nicht. Er empfahl den Stimmberechtigten, alle Rückzonungsanträge des Gemeinderates abzulehnen, damit der Regierungsrat diese neu beurteilen muss.

Bevor die Versammlung über diese befand, erläuterte Barbara Gloor von der Metron Raumentwicklung AG, welche an der Ortsplanungsrevision mitarbeitete, den Inhalt der Teilrevision der Ortsplanung. Die Vorlage besteht einerseits aus der Reduktion der überdimensionierten Bauzonen sowie zusätzlichen Anpassungen in den Zonenplänen und dem Bau- und Zonenreglement (BZR). Von Rückzonungen sind 40 Grundstücke in allen Ortsteilen – bis auf Altwis (wurde bereits erledigt) – betroffen. Insgesamt sieht die Ortsplanungsrevision vor, eine Gesamtfläche von rund 5,5 Hektaren dem Nichtbaugebiet beziehungsweise der Grünzone oder der Zone für Sport- und Freizeitanlagen zuzuweisen.

Auf der Traktandenliste stand die Behandlung von 15 nicht gütlich erledigten Einsprachen. 14 davon standen im Zusammenhang mit Rückzonungen, eine forderte, eine Hecke aus dem Zonenplan zu streichen – diese wurde grossmehrheitlich mit zwei Gegenstimmen abgelehnt. Eine Einsprache, welche eine Rückzonung betraf, wurde kurz vor der Versammlung zurückgezogen. Schlussendlich stimmten die Stimmberechtigten bei neun Einsprachen grossmehrheitlich im Sinne der Grundstücksbesitzer und lehnten insgesamt eine Rückzonungsfläche von 1,4 Hektaren ab. In vier Fällen wies die Versammlung die Einsprache grossmehrheitlich ab und stimmte damit den Rückzonungen zu. Damit werden nun insgesamt rund 4,1 Hektaren in der Gemeinde rückgezont. Zu den betroffenen Gebieten gehören Grundstücke beim Trestenberg in Hitzkirch, die Haldenmatte ausgangs Gelfingen, zwei weitere Parzellen in demselben Ortsteil, sowie die Seebreite in Mosen.

Ball liegt beim Regierungsrat
Im Anschluss folgte die Detailberatung und Beschlussfassung des Zonenplans Siedlung. Ein vorgängig eingereichter Antrag forderte, ein gemeindeeigenes Grundstück nicht rückzuzonen. Dieser wurde grossmehrheitlich abgelehnt, der Zonenplan Siedlung anschlies­send grossmehrheitlich genehmigt. Im Rahmen des Traktandums Detailberatung und Beschlussfassung des Zonenplans Landschaft wurde ebenfalls ein vorgängig eingereichter Antrag behandelt. Dieser verlangte, drei in der geltenden Ortsplanung karierten Hecken in Gelfingen, seien gemäss dem bisherigen Zonenplan zu belassen. Die Einsprache wurde mit 74 zu 46 Stimmen abgelehnt. Den Zonenplan Landschaft genehmigten die Anwesenden grossmehrheitlich mit einer Gegenstimme. Dem neuen Bau- und Zonenreglement stimmten sie einstimmig zu.

Nach rund drei Stunden stand die Schlussabstimmung über die revidierte Ortsplanung an. Die Stimmberechtigten genehmigten diese unter Berücksichtigung der im Verlauf der Versammlung getroffenen Beschlüsse einstimmig. Der Gemeinderat freute sich sichtlich über das Ergebnis. Gemeindepräsident David Affentranger bedankte sich bei den Anwesenden. Er sei stolz, wie die Versammlung verlaufen sei. Zum Schluss informierte er über das weitere Vorgehen: Die Zonenpläne und das BZR leitet der Gemeinderat nun an den Regierungsrat zur Beurteilung weiter. Die von der Versammlung beschlossenen Entscheide bezüglich der Rückzonungen hängen schlussendlich von dessen Genehmigung ab.

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