Sorgfältige Gestaltung des Ortskerns
Am Mittwochabend fand der Informationsanlass zur Zentrumsentwicklung Hitzkirch statt. Eingeladen hatte die Gemeinde. Rund 80 Interessenten fanden sich in der Aula der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch (IPH) ein. Heute startet der Mitwirkungsprozess.
Wie soll der Dorfkern von Hitzkirch erneuert und gestaltet werden? Dies ist die Leitfrage, an der sich die gestrige Informationsveranstaltung orientiert hat. Dabei stand der Bebauungsplan «Zentrum» im Zentrum des Abends. Gemeinderat Lukas Elmiger, zuständig für das Ressort Bau, Umwelt und Wirtschaft, begrüsste die Anwesenden und rief kurz in Erinnerung, dass der vorliegende Plan partizipativ erarbeitet wurde, das heisst unter Einbezug der Bevölkerung und besonders auch der Grundeigentümer sowie des Gewerbes. Der Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan und den Sonderbauvorschriften und soll ab 2023 Planungssicherheit schaffen. Da Hitzkirch aufgrund seines historischen Ortskerns im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgeführt wird, ist die Erneuerung massvoll und sorgfältig durchzuführen. Im ISOS wird Hitzkirch als Pfarrdorf mit einem engmaschigen Ortskern aus einem Netz von Längs- und Quergassen aufgeführt.
Attraktivere Fusswege und Gassen
Reto Derungs vom Luzerner Raumplanungsbüro Burkhalter Derungs AG erläuterte das Richtkonzept, in das alle Inputs aus dem Erarbeitungsprozess eingeflossen sind und Grundplan für das weitere Vorgehen darstellt. Derungs ging ebenfalls auf die räumliche Strategie ein. Konkret sollen Siedlungsräume aufgewertet werden, indem Fusswege und Gassen attraktiver gestaltet und dadurch mehr genützt werden. Dazu sollen Parkplätze teilweise in den Untergrund verlegt werden. Ebenso sollen Gebäudefassaden Plätze attraktiv einfassen.
Ab heute, Donnerstag, 27. Oktober liegen alle relevanten Unterlagen zum Bebauungsplan «Zentrum» öffentlich zur Mitwirkung auf. Personen und Institutionen haben die Möglichkeit, Begehren zu formulieren und an die Weiterbearbeitung der Planung beizutragen. Die Mitwirkungsfrist endet am Montag, 5. Dezember.
Der Bebauungsplan wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2023 für 30 Tage öffentlich aufgelegt und anschliessend an den Regierungsrat eingereicht. Dieser entscheidet letztlich über seine Genehmigung.
**Mehr zu der Veranstaltung erfahren Sie am kommenden Donnerstag im Seetaler Bote.
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