Bevölkerung stimmt erneut über Ortsplanung ab

Die «Teiländerung Ortsplanung 2021» kommt am 6. November im Rahmen einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung erneut vor die Stimmbevölkerung.

Quelle: zvg/Archiv
 

An der Gemeindeversammlung im April wurde den Stimmberechtigten der Gemeinde Hitzkirch die Vorlage «Teiländerung Ortsplanung 2021» mit den geplanten Rückzonungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Infolge eines zu Beginn der Versammlung gestellten Nichteintretensantrages entschieden die Stimmberechtigten der Gemeinde Hitzkirch, nicht auf die Vorlage einzutreten. Gleichzeitig beauftragten sie den Gemeinderat, die Planungszonen auf den potenziellen Rückzonungsflächen unverzüglich aufzuheben und mit dem Regierungsrat Verhandlungen über eine fünfjährige Bebauungsfrist dieser Grundstücke zu führen.

Im Anschluss an die April-Gemeindeversammlung habe der Gemeinderat umfangreiche rechtliche Abklärungen getätigt, führte Verhandlungen mit dem zuständigen Departement des Kantons (BUWD inklusive dessen Regierungsrat) und forderte den Regierungsrat des Kantons Luzern dazu auf, zum Beschluss der Gemeindeversammlung Stellung zu nehmen, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde Hitzkirch.

In seiner offiziellen Stellungnahme vom 16. Mai habe der Regierungsrat zusammengefasst ausgeführt, die Planungszonen könnten durch den Gemeinderat nicht aufgehoben werden und eine fünfjährige Frist zur Überbauung der potenziellen Rückzonungsgrundstücke könne aufgrund des übergeordneten Rechts nicht gewährt werden.

Der Regierungsrat habe die Gemeinde Hitzkirch aufgefordert, bis Ende 2023 die Redimensionierung ihrer überschüssigen Baulandreserven vorzunehmen, ansonsten würde der Regierungsrat die Rückzonungen anstelle der Gemeinde auf deren Kosten in einem kantonalen Verfahren vornehmen.

Verzicht auf gerichtliche Auseinandersetzung
Die Erfolgschancen, dass eine fünfjährige Bebauungsfristverlängerung in Kombination mit einer Auflösung der Planungszone erzwungen und damit eine Überbauung der betroffenen Rückzonungsflächen erreicht werden könne, schätze der Gemeinderat nach seinen umfangreichen juristischen und politischen Abklärungen sowie mit Blick auf die unbestrittene Rückzonungspflicht als praktisch unmöglich ein, heisst es in der Mitteilung weiter. «Verfolgte man diesen Weg trotz der fehlenden Erfolgsaussichten, würden voraussichtlich Zusatzkosten in der Höhe von bis zu mehreren Hunderttausend Franken entstehen.»

Diese Erkenntnisse hätten den Gemeinderat dazu veranlasst, auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verzichten, die Stimmbevölkerung umfassend über seine getätigten Abklärungen sowie Handlungen zu informieren und die identische Vorlage erneut zu traktandieren. Der Gemeinderat werde empfehlen, auf die Traktanden einzutreten und das Geschäft regulär abzuhandeln. pd

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