Staatsanwalt fordert 14,5 Jahre Haft

Acht Personen haben sich vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen einer tödlich endenden Auseinandersetzung in Geuensee LU im Jahr 2021 verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft plädierte für vorsätzliche Tötung, der Verteidiger für Notwehr.

Symbolbild: Luzerner Polizei
 

Am zweiten Prozesstag im Zentrum St. Martin in Hochdorf sind die beiden letzten der insgesamt acht Beschuldigten befragt worden. So etwa auch der Mann, der sich aufgrund einer Meinungsverschiedenheit aus dem Geschäft mit der Gegenseite zurückgezogen hatte.

Als dieser seine bereits getätigte Investition zurückforderte, erhielt er nicht die volle Summe. Er sei betrogen worden, sagte er gegenüber den Richtern des Luzerner Kriminalgerichts aus. An der Tankstelle in Geuensee, wo die Parteien sich zum Gespräch treffen wollten, sei ihm dann eine Falle gestellt worden.

Es kam zum Kampf, wobei beide Parteien behaupten, die Gegenseite hätte den Angriff gestartet. Dem Befragten wird vorgeworfen, einem auf dem Boden liegenden Mann mit der Faust - mutmasslich einen Schlüssel in der Hand haltend - gegen den Hinterkopf geschlagen zu haben.

Tod in Kauf genommen

Für den Hauptbeschuldigten, der für den Tod eines Beteiligten verantwortlich war, forderte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 14,5 Jahren sowie einen Landesverweis von 15 Jahren.

Das Opfer sei unbewaffnet gewesen, als der Beschuldigte mit einem Messer auf dessen Brustkorb einstach, so der Staatsanwalt. Es wurde dabei die rechte Herzkammer durchstochen, was zu einem Pumpversagen des Herzens führte. Als sich das Opfer wegdrehte, stach der Beschuldigte ein weiteres Mal auf dessen Rücken ein.

Auch wenn es nicht das Ziel des Beschuldigten gewesen war, den Mann zu töten, so hätte er dessen Tod doch billigend in Kauf genommen, so der Staatsanwalt. Auch hätte er einen weiteren Mann mit einem Stich in den Hinterkopf verletzt und ihn so einem hohen Todesrisiko ausgesetzt.

Für den jüngeren Bruder des Hauptbeschuldigten, der einem Beteiligten mit einem Holzstock den Schädel gebrochen hatte, forderte er eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und einen Landesverweis von 10 Jahren. Mit dem Schlag hätte er ein Todesrisiko in Kauf genommen. 

Für drei Beschuldigte wurden bedingte Freiheitsstrafen zwischen 8 und 20 Monaten gefordert. Drei weitere Beschuldigte seien aufgrund ihres "unterstützenden Verhaltens" am Raufhandel mit Geldstrafen zu belegen.

Verteidiger plädiert für Selbstverteidigung

Der Verteidiger des Hauptbeschuldigten plädierte auf Notwehr. Sein Mandant und seine Familie seien von der Gegengruppierung angegriffen worden. Er hätte nur versucht sein Leben und das seiner Familie zu schützen. Laut Verteidiger hatte das Opfer dem Beschuldigten unmittelbar vor dem Messerstich mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Dem Anführer der Gegenpartei warf der Verteidiger vor, vier weitere Personen – darunter war auch das Tötungsopfer – als Verstärkung angefordert und bezahlt zu haben. Eine Summe von 1600 Franken sei im Nachgang an die Tat einem Beteiligten überwiesen worden. Dies untermaure, dass die Gegenpartei bereits vor dem Treffen von einer tätlichen Auseinandersetzung ausgegangen war.

Auch habe der Anführer der Gegenpartei den Hauptbeschuldigten mit einem Hammer angegriffen, woraufhin dieser sich erneut mit dem Messer wehrte. Dieses traf den Hinterkopf des "Anführers" und verursachte eine 15 Zentimeter lange Durchtrennung der Kopfhaut.

Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten einen Freispruch und eine Genugtuung von 159'000 Franken. Der Prozess wird am Freitag, 17. November, fortgeführt. (sda)

 

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