Die Suche bleibt schwierig

In ihren aktuellen Gemeindenachrichten hat die Gemeindeverwaltung die Bevölkerung dringend gebeten, allfälligen Wohnraum für Geflüchtete zu melden.

Die Gemeinde Hohenrain mit ihren rund 2500 Einwohnerinnen und Einwohnern sucht Wohnraum für Geflüchtete. Foto Archiv
Daniel Schmuki

Wohnraum ist knapp und wird stets knapper. Dass der Schweizer Immobilienmarkt nicht reibungslos funktioniert, ist seit Jahren im Bewusstsein der Bevölkerung. Oft werden die Probleme in städtischen Gebieten wie Luzern oder Zug geortet.

Nun hat die Gemeinde Hohenrain einen dringenden Aufruf getätigt, denn auch im Dorf, das am Hang des Lindenbergs liegt, wird Wohnraum gesucht. Dieser ist für Geflüchtete gedacht, die vom Kanton seit 1. September 2022 den Gemeinden zugewiesen werden. Konkret geht es um 32 Plätze, ab 1. Dezember sogar um 40, weil der Erfüllungsgrad auf 90 Prozent ansteigt. Wird dieser nicht oder nur teilweise erfüllt, müssen die Gemeinden Ersatzabgaben für die fehlenden Plätze leisten. Gemeinderätin Marion Schilt (Ressort Gesundheit und Soziales) und Gemeindeschreiber-Substitutin Sonja Bättig suchen in der Bevölkerung nach Unterkünften, damit Lösungen zur Aufnahme von Flüchtlingen möglich werden. Die Situation gestaltet sich nicht einfach. Alfons Knüsel, Gemeindepräsident, äussert sich in den aktuellen Gemeindenachrichten: «Leider wurden viele, der uns gemeldeten Wohnungen oder Wohnhäuser abgelehnt.» Diese Ablehnung erfolgte durch den Kanton, der von den Gemeinden die Zurverfügungstellung von Plätzen für Geflüchtete gemäss seinem Verteilschlüssel verlangt. Dieser Schlüssel ist bevölkerungsproportional nach Gemeinden ausgestaltet. Die Zuteilung der Geflüchteten auf die Kantone erfolgt ebenfalls nach einem bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel. Die Zuweisung erfolgt durch das Staatssekretariat für Migration (SEM).

Auf schriftliche Anfrage des «Seetaler Bote» bei der Gemeindeverwaltung Hohenrain erklärt diese, es seien sieben gemeldete Objekte von der kantonalen Dienststelle Asyl und Flüchtlingswesen (DAF) nicht angemietet worden, weil die gestellten Anforderungen an die Infrastruktur nicht erfüllt waren (siehe unten). Teilweise gab es Sicherheitsbedenken betreffend einer Heizung mit Holzfeuerung, oder die Wegdistanz zum nächsten Anschluss an den öffentlichen Verkehr war zu lang. Bei angebotenen Internatszimmern mangelte es an eigenen Kochmöglichkeiten. Zimmer in Pflegeheimen kommen zur Nutzung nur in Frage, wenn Geflüchtete eine stationäre Pflege benötigen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Gemeinde die Frage, ob es bei der Wohnraumsuche um eine temporäre Lösung zwecks Überbrückung einer Notsituation geht oder ob eine langjährige Unterbringung vorgesehen ist. Im Falle einer Notsituation erachtet die Gemeinde die kantonalen Anforderungen als zu restriktiv angewandt. So dürften eine Holzheizung oder im Einzelfall die bedingungslose Zuteilung eines Zimmers in einem Pflegeheim kein Hindernis darstellen. Ebenso sollte aufgrund der Dringlichkeit des Problems eine Nutzung von weniger als der geforderten Dauer eines Jahres möglich sein. Auch die Nutzung von Zivilschutzanlagen sollte laut Gemeinde in Frage kommen, insbesondere wenn – wie in Hohenrain in Aussicht gestellt – parallel oberirdische Aufenthaltsräume und Verpflegungsmöglichkeiten angeboten werden können.

Passender freier Wohnraum in Hohenrain, der nicht gemeldet wurde, ist der Gemeinde nicht bekannt. Auch ist die Anzahl Leerwohnungen auf dem Gemeindegebiet gering. Mit der Kommende und dem Heilpädagogischen Zentrum – beides kantonale Einrichtungen – hat die Gemeinde das Gespräch gesucht, angebotene Internatszimmer wurden seitens des Kantons abgewiesen, da keine sanitären Anlagen und Kochmöglichkeiten innerhalb der entsprechenden Zimmer vorhanden waren. Der Zugang zu einer Kantine genügte nicht. Per Ende August konnten zumindest sechs geflüchtete Personen bei Gastfamilien untergebracht werden, also nicht in einer Kantonswohnung.

Tatsache ist, dass die Gemeinde Hohenrain aufgrund des unzureichenden Erfüllungsgrads vor einer möglichen hohen finanziellen Belastung steht. Bei gleichbleibender Situation sind jährlich rund eine halbe Million Franken an Ersatzgaben zu leisten, weshalb die Gemeinde eine Steuererhöhung mittelfristig nicht ausschliesst. (ds/pd)

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Anforderungen an Infrastruktur

Gemäss kantonaler Vorgaben müssen Wohnräume über die notwendige und eine funktionstüchtige Infrastruktur verfügen. Diese beinhaltet: Kochherd, Backofen, Kühlschrank, Warmwasser (ausreichend verfügbar), WC, Dusche oder Badewanne, Zugang zu Waschmaschine, Zugang zu Wäschehängeplatz oder Tumbler, Zentralheizung, höchstens 30 Gehminuten vom nächst gelegenen Anschluss an den öffentlichen Verkehr entfernt, genügend Einfall von Tageslicht und eine Mindestmietdauer von einem Jahr bei Zwischennutzung. (pd)

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