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Kanton

Ausbruch der Enzootischen Pneumonie bei Schweinen

Der Veterinärdienst des Kantons Luzern ist letzte Woche über den Ausbruch von EP in einem Schweinering orientiert worden, hat der Kanton am Mittwoch mitgeteilt. Bei EP handelt es sich um eine ansteckende Lungenkrankheit bei Schweinen, die vor allem Mast- und Absetzferkel betrifft.  In den letzten Jahren gab es in der Schweiz lediglich einzelne Ausbrüche. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich.

Im Rahmen der Überprüfung von Schweinen mit verdächtigen Symptomen (Husten, Fieber) wurde der EP-Erreger (Mycoplasma Hyopneumoniae) gefunden. Die betroffenen Betriebe gehören zu einem grossen Schweinering, dem Betriebe in verschiedenen Kantonen angeschlossen sind. Bei Schweineringen handelt es sich um einen organisierten Zusammenschluss verschiedener Landwirtschaftsbetriebe (z. B. Deckzentrum, Warte-, Abferkel- und Ferkelaufzuchtbetriebe), die gemeinsam und nach einheitlichen Qualitätsstandards Schweine produzieren und vermarkten. Es sind sowohl Zucht- wie auch Mastbetriebe betroffen.

Alle Betriebe des betroffenen Schweinerings wurden unter eine Sperre ersten Grades (Einschränkungen Tierverkehr) gestellt, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern. Betroffen sind derzeit 20 Zuchtbetriebe in sechs Kantonen und 40 Mastbetriebe in 16 Kantonen.

Umfangreiche Abklärungen laufen
Aktuell laufen umfangreiche epidemiologische Abklärungen, klinische Kontrollen, Probenahmen und Laboruntersuchungen, um das Ausmass des Ausbruchs festzustellen. Die betroffenen Kantone und der Bund stehen für die Koordination und Durchführung der Bekämpfungsmassnahmen in täglichem Austausch. Insbesondere die Abklärungen und Probenahmen in betroffenen, verdächtigen und benachbarten Betrieben werden aber noch einige Tage in Anspruch nehmen. Der Erreger der EP kann auch über die Luft übertragen werden. 

Eingeschränkter Tierverkehr stellt Betriebe vor Herausforderungen
Durch den eingeschränkten Tierverkehr können bei der Unterbringung von Tieren aus dem Schweinering Engpässe bei den Platzverhältnissen entstehen, weil die arbeitsteilige Produktion eine stete Umplatzierung von Tieren voraussetzt. Die Verantwortlichen des Schweinerings sind deshalb gefordert, unter Einhaltung der geltenden Vorgaben entsprechende Lösungen für die Unterbringung der Tiere sicherzustellen
Ziel der Bekämpfung ist es, eine weitere Ausbreitung der Seuche auf andere Betriebe zu verhindern. Die gesetzlichen Vorgaben sehen verschiedene Bekämpfungsmassnahmen vor.Welche erforderlich sind, wird auf Grundlage der Ergebnisse der laufenden Abklärungen festgelegt.

Der Veterinärdienst des Kantons Luzern orientiert im Namen des Veterinärdienstes Schweiz laufend über die weitere Entwicklung, sobald neue Erkenntnisse dies zulassen.

Schweinehaltende können zur Eindämmung beitragen
Schweinehaltende können dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung der EP zu verhindern, indemsie die einschlägigen Biosicherheitsmassnahmen (z.B. Personenschleusen, Kleiderwechsel, Hände- und Stiefeldesinfektion etc.) konsequent umsetzen, den Tierverkehr korrekt erfassen und die amtlichen Anordnungen strikt befolgen.

Der Veterinärdienst des Kantons Luzern orientiert im Namen des Veterinärdienstes Schweiz laufend über die weitere Entwicklung, sobald neue Erkenntnisse dies zulassen.

 


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