Checkliste Todesfall
1. Tod durch Arzt bestätigen lassen
- Tod zu Hause in der Wohnung: Rufen Sie den behandelnden Arzt (Hausarzt), der den Tod bestätigt und den Totenschein ausstellt. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, Notfallarzt rufen (Notfallarzt ausfindig machen unter Auskunft 1811 oder Polizei 117).
- Tod im Spital: Der Totenschein wird vom Spital ausgestellt.
- Tod durch Unfall, Suizid oder Verbrechen: Sie müssen die Polizei benachrichtigen. Diese kontaktiert den zuständigen Amtsarzt.
Falls die/der Verstorbene einen Organspendeausweis besass, diesen berücksichtigen und den Arzt darüber informieren.
2. Benachrichtigungen
Informieren Sie …
- die nächsten Angehörigen
- den Arbeitgeber/Geschäftspartner
- den eigenen Arbeitgeber
- die Versicherungen bei Unfall oder Verdacht auf Suizid/Verbrechen
3. Bestattungsunternehmen kontaktieren
- Kontaktieren Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl, vorzugsweise aus Ihrer Region.
- Der Bestatter berät Sie bei der Wahl des Sarges, des Grabkreuzes, des Leichenkleides und des Leichentransportes.
Berücksichtigen Sie allfällige Wünsche der/des Verstorbenen.
4. Gemeinde benachrichtigen (Zivilstandsamt)
- Melden Sie den Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeortes.
- Melden Sie den Todesfall auch dem Zivilstandsamt des Beerdigungsortes. Soll die/der Verstorbene nicht dort bestattet werden, wo sie/er zuletzt gewohnt hat, müssen Sie bei der Wunschgemeinde eine Bewilligung einholen.
- Nehmen Sie folgende Dokumente auf die Zivilstandsämter mit:
- Totenschein vom Arzt oder Spital
- Familienbüchlein (für Verheiratete)
Für Personen aus dem Ausland:
- Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- Pass und Eheschein (sofern vorhanden)
5. Bestattung/Trauerfeier organisieren
- Für die Trauerfeier mit Pfarrer, Seelsorger oder freischaffendem Theologen Kontakt aufnehmen.
- Ort und Datum der Trauerfeier festlegen
- Abdankungshalle, Kapelle oder Kirche reservieren
- Bestattungsart festlegen (Erdbestattung oder Kremation)
- Grab auswählen
- Blumenschmuck (Kränze, Sarg- oder Urnenschmuck, Blumengebinde) bestellen
- Musik für Trauerfeier organisieren (Chor, Instrumentalist/en, Lieblingslied der/des Verstorbenen etc.)
- Leidmahl organisieren
- Leidzirkulare und Todesanzeigen in Auftrag geben (für Leidzikulare Adressen bereithalten)
Berücksichtigen Sie allfällige Wünsche der/des Verstorbenen.
6. Nach der Beerdigung
- Danksagungskarten und evtl. Trauerbildchen in Auftrag geben
- Testament, Erbvertrag, Ehevertrag bei der zuständigen Stelle einreichen
- Abklären, ob der Nachlass überschuldet ist. Im Zweifelsfalle innert eines Monats seit dem Todesfall die Aufnahme eines öffentlichen Inventars beantragen. Die Ausschlagung der Erbschaft ist innert drei Monaten möglich.
- Erbschein beim Bezirksgericht bestellen
- Versicherungen der/des Verstorbenen informieren und allenfalls kündigen
- Laufende Verträge überprüfen und wo nötig kündigen
- Witwen-/Witwer- und Waisenrenten anmelden (AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Unfallversicherung)
- Auszahlung des Todesfallkapitals oder der Versicherungssumme bei der Bank/Versicherung beantragen, bei welcher die/der Verstorbene ein Freizügigkeitsguthaben-/police und/oder ein Säule-3a-Konto bzw. -Versicherung hatte.
- evtl. Wohnungsräumung organisieren
- Grabstein bestellen (Vorschriften der Friedhofsverwaltung beachten)
- Grabunterhalt organisieren (Gärtner)
