In letzten zwei Schulwochen gilt lockerere Maskenpflicht
Demnach dürfen Erwachsene und Jugendliche in der 7. bis 13. Klasse im Unterricht im Schulzimmer und in der Turnhalle auf die Masken verzichten. Weiterhin getragen werden muss der Schutz in öffentlich zugänglichen Innenräumen ausserhalb des Unterrichtszimmers. Im Freien besteht keine Maskenpflicht mehr.
Im Ausnahmefall, so zum Schutz besonders gefährdeter Personen, kann die Schulleitung strengere Vorgaben erlassen. Fortan ohne Einschränkungen erlaubt sind Kontaktsportarten und Chorsingen, auch grössere Schulveranstaltungen sind wieder möglich. In den Primarschulen gilt bereits seit einigen Wochen keine Maskenpflicht mehr. Die freiwilligen Reihentests an Schulen werden bis auf weiteres angeboten. sda
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