Kantonsspital entschädigt neu Umkleidezeit
So werde ab dem 1. Oktober für die betroffenen Mitarbeiter die effektive tägliche Arbeitszeit um zehn Minuten reduziert, teilte das LUKS am Donnerstag mit.
Der erhöhte Ferienanspruch gilt ab dem 1. Januar 2022 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LUKS Spitalbetriebe AG und der Luzerner Höhenklinik Montana AG. Ziel sei es, damit die Attraktivität des LUKS als Arbeitgeber weiter zu verbessern.
Die nun vorliegende Lösung wurde unter Einbezug einer breit abgestützten internen Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Berufsgruppen erarbeitet. Durch die Verkürzung der effektiven Arbeitszeit um zehn Minuten könne diese Massnahme kostenneutral bei vollem Lohnausgleich erfolgen, heisst es weiter. sda
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