Kantonsspital lockert Besuchsverbot
Ende Dezember 2021 setzte das LUKS aufgrund der angespannten Covid-19-Situation ein Besuchsverbot in Kraft, im Januar konnte dieses leicht gelockert werden. Aufgrund einer aktuellen Lagebeurteilung hat die Geschäftsleitung des LUKS entschieden, dieses Besuchsverbot ab Montag,14. Februar 2022, erneut zu lockern:
Stationär: Neu sind pro Patientin oder Patient wieder zwei Besuchspersonen pro Tag zeitlich uneingeschränkt zugelassen. Für nahe Angehörige von sterbenden oder unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten gelten Ausnahmen.
Ambulant: Begleitpersonen zugelassen.
Geburtshilfe/Neonatologie: Partner/Eltern und Geschwisterkinder uneingeschränkt.
Kinderspital: Eltern und Geschwister im stationären und ambulanten Bereich uneingeschränkt.
Weiterhin gilt im LUKS eine Zertifikats- und Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln sind strikt einzuhalten und die Restaurants nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geöffnet. Besuchspersonen müssen symptomfrei und in der Lage sein, eine Maske zu tragen. (PD)
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