Kommission spricht sich bei Härtefallgeldern für Unternehmen aus
Befreit werden sollen Härtefallzahlungen, welche vor dem 21. April 2021 ausgerichtet wurden sowie Zahlungen, wo der Hinweis auf die bedingte Gewinnrückzahlung fehlte, wie die Wak am Dienstag mitteilte. Als Argument nennt die Kommission "das Vertrauen in den Kanton Luzern als verlässlichen Partner".
Damit würde der Kanton auf eine Rückforderung von circa sieben Millionen Franken verzichten, der Bund auf 16 Millionen Franken, wie es hiess. Die Wak beauftragte die Regierung mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Dekrets, dass später dem Kantonsrat vorgelegt werden soll.
Eine vierköpfige Minderheit der Wak befürwortete das Vorgehen der Regierung. Einig war sich die Wak darüber, dass "griffige" und "faire" Lösungen für Einzelschicksale gefunden werden müssten.
Von der Regierung vorgesehen war, dass Härtefallgelder bis maximal zur Höhe der erwirtschafteten Gewinne zurückbezahlt werden müssen. Betroffen sind unterstützte Unternehmen, welche während der Pandemie Gewinne erzielten. Dadurch soll verhindert werden, dass keine privaten Gewinne durch Steuergelder finanziert werden.
SP erwägt Referendum
Mit dem Entscheid der Wak werde der Weg für die Subventionierung privater Unternehmensgewinne mittels Steuergelder freigemacht, schrieb die SP Kanton Luzern in einer Stellungnahme vom Dienstag. Der Weg der Wak sorge zudem für neue Ungleichheiten zwischen juristischen und natürlichen Personen. Sie erwägt, das Referendum zu ergreifen, sollte der Kantonsrat dem Vorschlag zustimmen,
Die Partei kritisiert, dass die Wak die anstehende Entscheidung des Kantonsgerichts zu den sogenannten "Leading Cases" nicht abwarten will. Mit den "Leading Cases" sollen strittige Fragen in gerichtlichen Verfahren anhand einer Handvoll geeigneter Fälle beurteilt werden, anstatt viele, für alle Parteien aufwändige Gerichtsverfahren gleichzeitig zu führen. (sda)
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