Luzern fordert vom Bund mehr Geld für Sprachkurs
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hatte vor einer Woche den Kantonen vorgeschlagen, eine Integrationspauschale pro geflüchtete Person auszurichten, obwohl dies beim Schutzstatus S nicht vorgesehen ist. Der Schutzstatus S ist rückkehrorientiert, das heisst, es wird davon ausgegangen, dass die Aufgenommenen in absehbarer Zeit die Schweiz Richtung Heimat verlassen können.
Bei der Integrationspauschale des Bundes geht es insbesondere darum, dass die Aufgenommenen beim Erlernen einer Landessprache gefördert werden. Dies soll den Ukrainerinnen und Ukrainern ermöglichen, am Sozial- und Arbeitsleben teilzunehmen.
Das SEM schlug den Kantonen vor, sie mit einer Pauschale von 3000 Franken pro Jahr für die Integrationsmassnahmen zu entschädigen. Pro Quartal entspricht dies 750 Franken.
Dieser Betrag genügt nach Ansicht des Kantons Luzern aber nicht. Er decke die effektiven Kosten der Massnahmen nicht, teilte die Staatskanzlei mit. Eine Erhöhung sei notwendig.
Der Bund unterstützt die Kantone auch anderweitig: Deren Aufwendungen für Unterkunft, Unterhalt und medizinische Versorgung entschädigt er mittels einer Globalpauschale von rund 18'000 Franken pro Jahr. sda
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