Luzern, Uri und Schwyz erlassen wegen der Trockenheit Feuerverbot
Die Waldbrandgefahr sei gross, hiess es in der Mitteilung des Schwyzer Umweltdepartements. Es gelte neu die Gefahrenstufe vier von fünf. Es sei damit im ganzen Kantonsgebiet untersagt, im Wald oder in Waldesnähe ein Feuer zu entfachen.
Es sei auch verboten, ungeachtet des Standorts Feuerstellen oder Einweggrills zu verwenden. Feuerwerkskörper dürften nicht abgefeuert, Himmelslaternen nicht steigen gelassen werden. Gestattet bleibe das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen. Gleiches gilt auch in den Kantonen Uri und Luzern.
Die Luzerner Abteilung Wald ergänzt in einem Aufruf auf der Warn-App Alertswiss, dass bei starken und böigen Winden ganz auf Feuer im Freien zu verzichten sei. Auch dürften keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weggeworfen werden.
Das Schwyzer Umweltdepartement weist darauf hin, dass kurze Gewitterregen die Lage nicht entschärfen würden. Das Feuerverbot könne frühestens nach einer intensiven zweitägigen Regenphase ausser Kraft gesetzt werden. (SDA)
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