Regierung möchte Grundeigentümer bei Landerwerb höher entschädigen
Grundbesitzer sollten bereits vor der öffentlichen Auflage eines Strassen- oder Wasserbauprojekts einen Entwurf des Landerwerbsvertrags und der Entschädigungsregelung erhalten, hiess es im Gesetzesentwurf der Regierung vom Dienstag.
Auch die Entschädigung für das Landwirtschaftsland solle verdreifacht werden. Im Verhältnis zu den Gesamtkosten seien mit Mehrkosten unter 10 Prozent zu rechnen. Die genauen Kosten seien jedoch unklar, da erst die konkrete Projekterarbeitung zeige, wie viel Land effektiv beansprucht werde.
Stand heute zahlt der Kanton den Landwirten Preise zwischen 8 bis 10 Franken pro Quadratmeter, wie aus verschiedenen Vorstössen von Kantonsratsmitgliedern zu diesem Thema hervorging.
Mit einer Änderung des Enteignungsgesetzes könnten laut Regierung die Landerwerbsverfahren verkürzt und transparenter gestaltet werden. Im öffentlichen Interesse liegende Infrastrukturprojekte würden aber weiterhin regelmässig Flächen beanspruchen, die nicht dem Kanton gehörten, liess sich Regierungsrat Fabian Peter zitieren. Erforderliche Eingriffe in das Eigentum Privater würden daher "unvermeidbar bleiben". (sda)
Newsletter
Melden Sie sich hier kostenlos für unseren Newsletter an und erhalten Sie die neusten Nachrichten aus der Region Willisau, dem Wiggertal, dem Kanton Luzern und Sport regelmässig am Morgen in Ihr E-Mail-Postfach.
Anmelden
Kommentieren & mitreden
Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.
Hier registrieren und vollen Zugang erhaltenSie haben bereits ein Konto ?
Zur Anmeldung