Restaurants dürfen als Betriebskantinen öffnen
Seit dem 1. März 2021 dürfen Restaurationsbetriebe im Kanton Luzern unter bestimmten Voraussetzungen als «Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz» öffnen. Dabei muss das Schutzkonzept der Betriebskantinen allen rechtlichen Vorgaben für Betriebskantinen entsprechen. Zugang zu den Betriebskantinen haben Mitarbeitende im Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice, teilt der Kanton Luzern mit.
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