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Kanton

Schadenersatzansprüche können länger geltend gemacht werden

Mögliche Opfer sollen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kanton Luzern länger geltend machen können. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Verjährungsfrist von zehn auf zwanzig Jahre zu verlängern.

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