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Kanton

Start Vernehmlassung zur Aufhebung der "schwarzen Liste"

Im Kanton Luzern sollen säumige Zahlerinnen und Zahler der Krankenversicherungsprämien nicht mehr auf einer Liste aufgeführt werden. Für die Aufhebung der Liste ist eine Gesetzesänderung notwendig, für welche die Regierung am Freitag das Vernehmlassungsverfahren eröffnet hat.

Der Regierungsrat hat den Entwurf zur Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Damit setzt die Regierung einen parlamentarischen Vorstoss um, welche der Kantonsrat in der Septembersession 2024 beschlossen hatte. Damals sprach sich das Parlament mit 82 zu 28 Stimmen dafür aus, die "schwarze Liste" abzuschaffen. Die Exekutive entschied daraufhin, die Liste per 1. November 2024 bis zu ihrer definitiven Aufhebung zu sistieren.

Der Kanton Luzern hatte die Liste im Herbst 2012 eingeführt, mit der Hoffnung, dass sich die Zahlungsmoral verbessere und damit die Kosten für die öffentliche Hand abnähmen. Wer auf der Liste aufgeführt war, wurde nur noch in medizinischen Notfällen behandelt.

Noch in den Jahren 2016 und 2018 sprach sich das Luzerner Parlament gegen eine Abschaffung der Liste aus.

Die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung beginnt am Freitag, 3. Januar und dauert laut Staatskanzlei bis Mitte März. (sda)

 


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