Take-away bis 18.30 Uhr
Bestehenden Restaurationsbetrieben wird gestattet, ihre Esswaren n zum Mitnehmen an die Kundschaft abzugeben. Es dürfen aber keine Sitzplätze mehr angeboten werden. Es gelten Ladenöffnungszeiten.
Die Restaurationsbetriebe gelten mit diesem Take-away-Konzept als Verkaufsgeschäft und müssen sich dadurch an die ortsüblichen Ladenöffnungszeiten halten. Dies bedeutet: Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils bis 18.30 Uhr, Samstag bis 16 Uhr sowie am Abendverkauf der jeweiligen Gemeinde.
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