Wieder Maskenpflicht im Luzerner Kantonsspital
An den drei Standorten des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) gilt ab sofort wieder die generelle Maskenpflicht. Besucherinnen und Besucher müssten stets eine Maske tragen, teilten die Spitäler am Montag mit.
Für Patientinnen und Patienten gilt die Maskenpflicht, wenn sie ihr Zimmer verlassen. Auch das Personal muss in klinischen und öffentlich zugänglichen Bereichen eine Schutzmaske tragen.
Begründet wird die Rückkehr zur Maskenpflicht mit den Ansteckungen mit dem Coronavirus. Die Situation mache die Einsatzplanung "anspruchsvoll", hiess es in den Mitteilungen.
Zum Luks gehören die Spitalstandorte Luzern, Sursee und Wolhusen. sda
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