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Estermann der Tierquälerei schuldig gesprochen

Das Bezirksgericht Willisau spricht einen Springreiter Paul Estermann der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig. In seiner Kurzbegründung hält das Gericht fest, dass die angeklagten Sachverhalte durch Zeugenaussagen, einen Tierarztbericht und Fotos bewiesen sind.

Nach Einschätzung des zuständigen Einzelrichters hat Estermann beim Trainieren von zwei Pferden das zulässige Mass mittels starker Peitschenhiebe eindeutig überschritten. Der Springreiter wird mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 4000 Franken bestraft. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten und die eigenen Parteikosten tragen. Der Verteidiger verlangte die Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft und einen vollumfänglichen Freispruch. Das Urteil des Bezirksgerichts Willisau ist nicht rechtskräftig.

 


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