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Kanton

Kanton kann Corona-Härtefallgelder zurückfordern

Der Kanton Luzern kann weiterhin eine Gewinnbeteiligung von Unternehmen einfordern, die Corona-Härtefallgelder erhalten haben. Dabei darf er die ausschlaggebenden steuerbaren Gewinne korrigieren, wie das Bundesgericht in einem aktuellen Urteil bestätigt.

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