Reguläre Nutzung bis auf Weiteres möglich
Die allgemeine Flüchtlingslage habe sich auf hohem Niveau stabilisiert, schreibt die Gemeinde Hitzkirch auf ihrer Website. Weiter heisst es: Die Notlage ist zwar nach wie vor in Kraft und die Gemeindezuteilungen mit den damit verbundenen Maluszahlungen sind verbindlich, wurden aber per Januar 2023 massiv reduziert.
Bei einem aktuell gültigen Erfüllungsgrad von 75 Prozent (statt 100 Prozent wie angekündigt) ist die Gemeinde Hitzkirch verpflichtet, Wohnraum für 102 Personen zur Verfügung zu stellen. In den letzten Wochen sei es gelungen, Wohnraum für weitere 16 Personen an den Kanton zu vermitteln. Die aktuelle Differenz betrage somit sieben Personen. Weitere ein bis zwei Wohnungen seien in Bearbeitung. Solange sich die Situation nicht verändere respektive die Differenz nicht massiv ansteige, verzichte der Gemeinderat auf die Investition zur Umnutzung des ehemaligen Schulhauses in Mosen. Das Baugesuch sei aus Gründen der Flexibilität nach wie vor in Bearbeitung.
Der Gemeinderat werde die Situation quartalsweise, das heisst vor den Sommerferien, wiederum prüfen. Zwischenzeitlich bleibe er bezüglich zusätzlichen Wohneinheiten am Ball, so dass das Soll, wenn immer möglich ohne Umnutzung des ehemaligen Schulhauses erreicht werden könne. Eine reguläre Nutzung der Schulanlage sei somit bis auf Weiteres möglich. pd/SB
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