Vor Radarkontrollen gewarnt: Staatsanwaltschaft verteilt 96 Bussen
Die Staatsanwaltschaft führte gegen insgesamt 215 Personen eine Untersuchung. Diese hätten sich in einer WhatsApp-Gruppe zusammengeschlossen, um sich gegenseitig vor Polizeikontrollen zu warnen, hiess es in er Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Die Chatgruppe verfügte über genau definierte Regeln, wie die Warnungen formuliert werden sollen. Ihr Tätigkeitsgebiet war auf die Zentralschweiz beschränkt, wie Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. Aktiv war sie von Ende Oktober 2019 bis gegen Ende Februar 2021.
376 Meldungen verschickt
96 Mitglieder der Chatgruppe verfassten insgesamt 376 Warnmeldungen, wie Kopp weiter bekannt gab. Sie seien des öffentlichen Warnens vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr verurteilt worden, hiess es in der Mitteilung. Strafbar sei dies vor allem wegen des öffentlichen Charakters der Gruppe. Die Mitteilungen seien nicht im privaten Rahmen erfolgt.
Die Urteil sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft rechtskräftig. Einsprachen gab es keine. Die Verurteilten seien zwischen 23 und 56 Jahre alt, hiess es.
Die Luzerner Polizei veröffentlicht wöchentlich die Standorte der stationären und semi-stationären Radaranlagen. Nicht publiziert werden mobile Radaranlagen, Lasermessungen sowie Verkehrskontrollen. sda
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