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Seetal | Schongau

Alle Teiländerungen genehmigt

An einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung wurden die Teiländerungen der Ortsplanung gutgeheissen. Die Gemeinde war zur Abstimmung verpflichtet, nachdem die Stimmbevölkerung die Abweisungen von zwei Einsprachen abgelehnt hatte.

Für die notwendige Teiländerung Niederschongau/Vorderdorf wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Grundeigentümern, der Landwirtschaft, der Ortsplanungskommission sowie des Gemeinderates gebildet. In mehreren Besprechungen mit dem Kanton, der Arbeitsgruppe und der Ortsplanungskommission wurden die Unterlagen überarbeitet und eine Lösung entwickelt, die eine breite Zustimmung erhält. Das Ziel der Planung bestand zum einen darin, den Charakter und die Struktur des Ortsteils Niederschongau/Vorderdorf zu bewahren und zum anderen eine angemessene Entwicklung der vorhandenen Landwirtschaft und der weiteren gegenwärtigen Nutzungen anzustreben. Die Qualität der vorhandenen und historisch bedingten Mischnutzung im ehemaligen Weiler Niederschongau/Vorderdorf soll mittels eines ausgewogenen Miteinanders auch künftig konfliktfrei ermöglicht werden. Dabei beruht die Planung auf den aktuell gültigen übergeordneten raumplanerischen Gesetzgebungen.

Baugruppe erhalten und Eigentumssicherung ermöglichen

Die notwendige Teiländerung Oberschongau Parzelle 515 wurde parallel erarbeitet. Das Ziel der vorliegenden Planung bestand zum einen darin, den Charakter und die Struktur des Ensembles rund um die katholische Kirche und das Pfarrhaus (Baugruppe) zu bewahren, und zum anderen, der privaten Grundeigentümerschaft der Parzelle Nr. 515 durch Umzonung eine entsprechende Eigentumssicherung zu ermöglichen.

Infolge der aktualisierten übergeordneten raumplanerischen Gesetzgebungen, welche im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung auf kommunaler Stufe umgesetzt wurden, sind auch die Bestimmungen und der Situationsplan des Bebauungsplans Rüdikon anzupassen. Die Anpassung des Bebauungsplans wurde damals bewusst von der Gesamtrevision der Ortsplanung ausgeklammert. Mit der Überarbeitung sollen die einmaligen ortsbaulichen und landschaftlichen Qualitäten des Ortsteils bestmöglich erhalten werden, ohne dabei die Entwicklung für den Fortbestand der Siedlung einzuschränken.

Gesamtrevision nun abgeschlossen

Mit den vorliegenden drei Änderungen kann die Gesamtrevision der Ortsplanung nun abgeschlossen werden. Es war wichtig, die unterschiedlichen Interessen, Standpunkte und Bedürfnisse aufzunehmen und gemeinsam eine nachhaltige und faire Lösung zu finden. Die Erarbeitung dieser Lösung erforderte viel Geduld, gegenseitiges Verständnis und eine offene Kommunikation.

Die Teiländerung Ortsplanung Niederschongau/Vorderdorf wird grossmehrheitlich mit drei Enthaltungen genehmigt.

Die Teiländerung Ortsplanung Oberschongau Parzelle 515 wird grossmehrheitlich mit zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme genehmigt.

Die Änderung Bebauungsplan Rüdikon wird grossmehrheitlich mit zwei Enthaltungen und vier Gegenstimmen genehmigt. gk


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