Beobachtungsgebiete wegen Vogelgrippe
Die Beobachtungsgebiete umfassen Reuss, Vierwaldstättersee, Sempachersee, Hallwilersee, Baldeggersee und Zugersee, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
So müssen in den Beobachtungsgebieten Tierhalterinnen und Tierhalter mit mindestens 50 oder mehr Vögel ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder gesicherten Ausläufen halten, verschiedene Vogelarten trennen und den Zugang der Personen zur Geflügelhaltung "auf das Notwendige beschränken". Zusätzlich gelten laut Staatskanzlei strenge Hygieneregeln, so das Tragen eigener Arbeitskleidung und Händedesinfektion.
Bei Märkten und Ausstellungen gilt laut dem Communiqué, dass Geflügel nur präsentiert werden darf, wenn die Schutzmassnahmen mindestens 21 Tage eingehalten wurden. Tierhalterinnen, Tierhalter und Tierärzte müssen Krankheiten, Todesfälle oder Leistungsrückgänge melden und entsprechende Aufzeichnungen führen.
Weiter teilte die Staatskanzlei mit, dass Personen, die auf tote Wildvögel stossen, diese nicht berühren, sondern die Polizei, Wildhut oder Jagd- und Fischereiaufsicht informieren sollen.
In der aktuellen Wintersaison wurde die Vogelgrippe in der Schweiz bei zwei Graugänsen nachgewiesen: vor einer Woche in Vinelz (BE) und heute Donnerstag in Männedorf (ZH).
Die auch als Geflügelpest bekannte Seuche ist für Tiere hochansteckend und führt bei infizierten Tieren in den meisten Fällen zum Tod. (sda)
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