Erneute Ausrufung der Notlage im Asyl- und Flüchtlingsbereich

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat mit Beschluss vom 5. März 2024 entschieden, die Notlage betreffend Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich wieder auszurufen.
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