Es gilt neu ein absolutes Feuerverbot
Somit gilt im Kanton Luzern neu die höchstmögliche Gefahrenstufe. Es sei ab sofort auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Bislang galt das Feuerverbot nur für den Wald und die waldnahen Gebiete.
Verboten ist auch das Wegwerfen von Raucherwaren, das Zünden von Feuerwerk oder das Steigenlassen von Himmelslaternen. Gas- und Elektrogrills dürfen weiterhin verwendet werden.
Die Behörden rufen die Bevölkerung zur äussersten Vorsicht auf, wenn sie mit brennbaren Materialien hantieren. Neben der Trockenheit würden auch die Hitze und der Wind die Waldbrandgefahr erhöhen, hiess es.
Auch mit dem Trinkwasser sei sorgsam umzugehen, teilte die Staatskanzlei mit. Die Pegel der Gewässer und die Grundwasserstände seien ausserordentlich tief. Die sich abzeichnende Wasserknappheit stelle auch die Feuerwehren bei der Brandbekämpfung vor Herausforderungen.
Vorsicht ist nach Angaben der Staatskanzlei ferner bei Waldspaziergängen am Platz. Bei der derzeitigen Witterung könnten Äste austrocknen und herabfallen. Zudem wird die Bevölkerung aufgerufen, in den Gewässern die Fische nicht zu stören, die unter den herrschenden Bedingungen leiden würden. (sda)
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