Feuerverbot im Wald und Waldesnähe aufgehoben
Seit Montag fielen in weiten Teilen des Kantons Luzern 30-40 mm Regen. Der Oberboden konnte die Feuchtigkeit aufnehmen. Aufgrund des niederschlagsarmen Frühlings ist die Gefahr von Waldbränden noch nicht definitiv gebannt; sie hat sich aber merklich entschärft. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat in Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und mit den Zentralschweizer Kantonen beschlossen, das Feuerverbot per sofort aufzuheben und die Gefahrenstufe 4 «gross» auf Gefahrenstufe 2 «mässig» zurückzustufen.
Sorgfältiger Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe
Die Bevölkerung wird weiterhin aufgefordert, sorgfältig mit Feuern im Freien umzugehen.
Aus diesem Grund werden folgende Verhaltensregeln dringend empfohlen:
> keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
> fest eingerichtete Feuerstellen benutzen
> bei starkem Wind wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen
> Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
> Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind
Regeln wurden weitgehend eingehalten
Das absolute Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (50 m) war im Kanton Luzern am 21. April 2020 erlassen worden. Das Verbot stiess bei der Bevölkerung auf grosses Verständnis. Die Regeln wurden weitgehend eingehalten und es gab erfreulicherweise keine grösseren Brände. Die verantwortlichen Personen danken der Bevölkerung für das kooperative Verhalten und das Verständnis.
Alle relevanten Informationen sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) www.lawa.lu.ch und auf www.waldbrandgefahr.ch aufgeschaltet. pd
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