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Gewässerraum: Wie weiter nach dem Nein?

Die Stimmberechtigten haben den Teilzonenplan Gewässerraum an der Urne bachab geschickt. Zankapfel waren neue Bestimmungen am Baldeggersee. Vom Tisch ist das Thema aber nicht – trotz klarem Nein.

62 Prozent der Römerswilerinnen und Römerswiler haben am Sonntag der Vorwoche den Teilzonenplan Gewässerraum abgelehnt – die Stimmbeteiligung lag bei über 72 Prozent. Knackpunkt bei der Vorlage war die Erweiterung des Gewässerraums beim Baldeggersee (siehe Kasten). Unter anderem hatten mehrere Landbesitzer Einsprache eingereicht, die nicht gütlich erledigt werden konnten.

 

Überrascht vom Ausgang der Abstimmung sei der Gemeinderat nicht, sagt Gemeindepräsident Urs Schryber auf Anfrage. «Der erweiterte Gewässerraum Baldeggersee hat schon während der öffentlichen Auflage und den Einspracheverhandlungen für grosse Diskussionen gesorgt.» Aus diesem Grund habe der Gemeinderat entschieden, der Bevölkerung zwei Abstimmungsfragen zu unterbreiten – eine zur Gesamtrevision der Ortsplanung und eine zur Ausscheidung der Gewässerräume (der «Seetaler Bote» berichtete). Der Gemeinderat sei aber erfreut, dass die Abstimmung zur Ortsplanungsrevision angenommen wurde, so Schryber.

 

Der Ball liegt wieder beim Kanton

Doch wie geht es weiter mit dem Gewässerraum? Schryber sagt: «Das Nein heisst nicht, dass es keinen erweiterten Gewässerraum geben wird.» Es benötige aber sicherlich weitere Schritte, um diesen verbindlich festzulegen. Das konkrete Vorgehen müsse nun mit den kantonalen Behörden geklärt werden. Klar ist: Bezüglich Festlegung des Gewässerraums gibt es für die Gemeinde kaum Handlungsspielraum. «Der Kanton gibt vor und die Gemeinden setzen um», sagt Schryber und fügt an: «Würde die Gemeinde entgegen den Vorgaben eine Festlegung vornehmen, würde dies der Kanton nicht genehmigen.» Die übergeordneten Bestimmungen seien grundsätzlich klar und werden den Gemeinden vorgegeben.

 

Was das Nein an der Urne konkret für Auswirkungen hat, kann auch das zuständige Departement beim Kanton Luzern zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen. Dort heisst es: «Der Kanton wird das weitere Vorgehen festlegen, sobald die Gemeinde die Gesamtrevision zur Genehmigung eingereicht hat.»

 

Will heissen: Die Römerswilerinnen und Römerswiler müssen sich vorerst in Geduld üben. So auch Landwirt Josef Näf, einer der Einsprecher. Gespannt warte er nun nach der Ablehnung die Diskussionen von Gemeinde und Kanton ab, sagt er. Für ihn ist klar: Er werde alle Hebel in Gang setzen, damit der Gewässerraum nicht auf mehr als 15 Meter festgesetzt wird. Einen Anwalt hat er bereits eingeschaltet. «Wenn es nötig wird, gehe ich auch vor Gericht», so Näf. Sorge zur Umwelt zu tragen, sei ihm wichtig, sagt der Landwirt weiter. «Aber Umweltschutz kann man nicht nur mit Gesetzen regeln, es braucht eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten.» Er weist darauf hin, dass die Landwirte in der Region bereits viel für den Umweltschutz machen würden – vielfach auf freiwilliger Basis und mehr als die gesetzlichen Bestimmungen eigentlich vorsehen. Dass der Gewässerraum erweitert werden soll, lehne er aber ab. chh

Wie breit soll der Gewässerraum sein?

 

Gemäss den eidgenössischen Vorgaben müssen die Kantone den Raumbedarf von oberirdischen Gewässern neu festlegen. Bei stehenden Gewässern, etwa dem Baldeggersee, beträgt der Gewässerraum ab der Uferlinie mindestens 15 Meter. Da beim Baldeggersee gemäss den Behörden aber weitere Interessen bezüglich des Natur- und Landschaftsschutzes bestehen, hätte der Gewässerraum hier an einigen Stellen erweitert werden sollen – so sah es die abgelehnte Abstimmungsvorlage in Römerswil vor. Je nach Lage sollte der Gewässerraum zwischen 15 und 40 Metern betragen. Die Folge für die Landwirtschaft wären strengere Auflagen bei der Bewirtschaftung. SB

 


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