Luzerner SPK bringt Öffentlichkeitsprinzip erneut aufs Tapet
Die Anforderungen sowie die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Transparenz des politischen und behördlichen Handelns seien weiter gestiegen, hält die Kommission in einer Medienmitteilung vom Montag fest. Die Ausnahmestellung Luzerns unter den Kantonen sei heute nur noch schwer begründbar.
Deshalb beantragt die SPK, die Diskussion über die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips im Kantonsrat erneut zu führen. Dabei soll den Interessen der Öffentlichkeit an einer transparenten Verwaltungstätigkeit, aber auch den schutzwürdigen Interessen Privater sowie des Staates, gleichermassen Rechnung getragen werden, heisst es weiter.
Wichtig sei der Mehrheit der Kommission, dass ein pragmatischer Ansatz verfolgt werde. Der Aufwand der Verwaltung müsse sich in einem "vernünftigen Verhältnis" zur Zielsetzung der Gesuchstellenden bewegen und für den Rechtsschutz und die Interessenabwägung sollen keine neuen Organe geschaffen werden.
Schliesslich solle sich das Öffentlichkeitsprinzip auf die Staatsebene Kanton beschränken. Der Vorschlag, auch die Gemeinden zu verpflichten, fand in der Kommission keine Mehrheit.
Bereits zweimal versenkt
Der Luzerner Kantonsrat hatte das Öffentlichkeitsprinzip erstmals 2015 abgelehnt. Drei Jahre später, im Sommer 2018, hielt der Rat erneut am Geheimhaltungsprinzip fest und lehnte ein entsprechendes SP-Postulat ab. Vor allem störten sich viele Parlamentarier daran, dass das Anliegen nach dem Nein von 2015 so schnell wieder ins Parlament gebracht wurde. Gezweifelt wurde auch daran, dass das Öffentlichkeitsprinzip wirklich einem Bedürfnis entspreche.
Im März vergangenen Jahrs schliesslich präsentierte die Regierung 16 Massnahmen, mit denen die Zusammenarbeit mit dem Parlament verbessert werden sollen. Dabei erwähnte sie das Öffentlichkeitsprinzip, das zur Verbesserung des Vertrauens beitragen könne. sda
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