Nein zu Initiativen «Luzerner Kulturlandschaft»
Regierungsrat Fabian Peter zeigte sich erfreut über den Ausgang der Abstimmung: «Mit der Annahme unseres Gegenvorschlags können wir sicherstellen, dass – unter Beibehaltung des raumplanerischen Spielraums und unter Berücksichtigung eines verstärkten Kulturlandschutzes – eine massvolle Entwicklung des Kantons weiterhin möglich ist.» Die Regierung sei überzeugt, dass sie mit ihrem Gegenvorschlag die Anliegen der Initiantinnen und Initianten zumindest teilweise aufnehmen konnte und damit ihrem Hauptanliegen für einen besseren Schutz des Kulturlandes gerecht werde.
Der Gegenvorschlag berücksichtige die wesentlichen Anliegen der Gesetzesinitiative, ohne den raumplanerischen Spielraum allzu sehr einzuschränken, heisst es in der Mitteilung weiter. Er stelle sicher, dass das kantonale Recht mit dem Bundesrecht weiterhin vereinbar sei.
Die Bestimmungen des Gegenvorschlags treten wie vom Parlament beschlossen per 1. Januar 2021 in Kraft. Die vier Tage vor der Abstimmung am 29. November eingereichten Einsprachen, auf die der Regierungsrat mit Entscheid vom Freitag, 27. November, nicht eingetreten ist, hätten darauf keinen Einfluss, da ihr allfälliger Weiterzug ans Bundesgericht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung habe, schreibt die Staatskanzlei.
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