Vorsicht – Gefrorene Gewässer sind nicht begehbar

Die Luzerner Polizei führte bei grossflächigeren Gewässern im Kanton mehrere Eismessungen durch. Die Eisschichten seien noch zu wenig dick und die Eisqualität zu wenig gut, um sie zu begehen.

Foto Pixabay
Christian Hodel

Die Gewässer im Kanton Luzern werden von der Wasserpolizei der Luzerner Polizei bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt regelmässig kontrolliert. Die gemessenen Resultate werden Besitzern und Behörden auf Anfrage mitgeteilt, welche für die Freigabe ihrer zugefrorenen Gewässer zuständig sind. Zurzeit sind keine der kontrollierten Weiher und Seen gefahrlos begehbar. Die Eisschichten sind zu wenig dick und die Eisqualität ungenügend.
 
Die Luzerner Polizei rät dringendst, gefrorene Gewässer erst dann zu betreten, wenn sie von den Behörden frei gegeben werden und auch dann mit der nötigen Vorsicht. Die Eisregeln der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft beinhalten die wichtigsten Verhaltensregeln bei gefrorenen Gewässern.

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