Kantonsgericht stützt Bordellschliessungen wegen Corona
Das Luzerner Kantonsgericht hat eine vom Regierungsrat erlassene Massnahme gegen die Coronapandemie gestützt. Die vorübergehende Schliessung von Erotik- und Sexbetrieben liege im öffentlichen Interesse und sei verhältnismässig.
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Das Kantonsgericht wies deswegen den Antrag von acht Frauen, den entsprechenden Passus in der kantonalen Coronaverordnung aufzuheben, ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. sda
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