SB-Gspröch Fabio Scherer

Restaurants müssen schliessen

Ab Dienstag, 22. Dezember, sind schweizweit Restaurants, Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe geschlossen. Im Gegensatz zum umliegenden Ausland verzichtet der Bundesrat auf einen «harten Lockdown». Der Kanton Luzern geht einen Schritt weiter als der Bund. Er lässt auch Skigebiete ab dem 22. Dezember bis und mit 29. Dezember schliessen.  

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Christian Hodel

Der Bundesrat verschärft zwar die nationalen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, schliesst aber beispielsweise Läden oder Skigebiete nicht, wie er am Freitag an seiner Sitzung beschlossen hat. Der Kanton Luzern indes geht einen Schritt weiter. Er hat die die Einstellung des Skigebietbetriebs ab 22. Dezember bis und mit 29. Dezember beschlossen. Er schliesst Ski- und Sessellifte, Ski- und Schlittelpisten werden nicht präpariert. Bahnen, die eine Erschliessungsfunktion im Sinne des öffentlichen Verkehrs erfüllen, bleiben offen. Spazierwege und Langlaufloipen sollen der Bevölkerung weiterhin zur Verfügung stehen, teilt der Kanton Luzern mit.

Verschiedene Ausnahmen
Die Mehrheit der Kantone steht  hinter der Verschärfung der Massnahmen noch vor den Festtagen, wie die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) mitteilte. «In einer Lage mit flächendeckend deutlich zu hohen Fallzahlen ist es besonders wichtig, dass die Massnahmen einheitlich, klar verständlich und wirksam ausgestaltet sind», heisst es in einer Mitteilung. Die GDK fordert die Kantone dazu auf, Ausnahmen zurückhaltend anzuwenden.

In weiten Teilen der Schweiz werden also ab dem 22. Dezember für einen Monat viele Einrichtungen geschlossen sein: Gastronomiebetriebe ausser Kantinen, Restaurants für Hotelgäste, Take-away-Angeboten und Lieferdiensten; Sportbetriebe mit Ausnahme von Profisportanlässen ohne Zuschauer sowie Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen; Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos ohne Ausnahmen.

Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen weiterhin getrieben werden, wie der Bundesrat weiter schreibt. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Läden dürfen montags bis samstags von 6 bis 19 Uhr öffnen, ausgenommen an Feiertagen.

«Bleiben Sie zu Hause»
Aufgrund der «besorgniserregenden» epidemiologischen Lage empfiehlt der Bundesrat der Bevölkerung, zu Hause zu bleiben. «Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken sowie auf nicht notwendige Reisen und auf Ausflüge verzichten.»

Die Zahl der Covid-19-Fälle steigt in der Mehrheit der Schweizer Kantone exponentiell an, und das auf einem sehr hohen Niveau. Noch vor Ende Jahr will der Bundesrat deshalb darüber diskutieren, ob es weitere Massnahmen braucht.  Am 30. Dezember 2020 wird er eine Zwischenbeurteilung vornehmen und Anfang Januar Bilanz ziehen.

Auf Automatismen - wie beispielsweise ein oft diskutiertes Ampelsystem - verzichtet die Regierung weiterhin. Hier kommt sie auch einem kantonalen Anliegen nach. «Ein fixes Ampelsystem kann zwar die Kommunikation gegenüber der Bevölkerung erleichtern, engt aber den Spielraum für die Behörden ein», schreibt die GDK.

Schnelltests auch ohne Symptome
Das Ziel der getroffenen Entscheide ist laut dem Bundesrat klar: «Den Kantonen muss es wieder möglich sein, das Testen, die Nachverfolgung der Kontakte, die Isolation und die Quarantäne lückenlos zu gewährleisten.»

Der Bundesrat hat zudem den Einsatz von Schnelltests erweitert, um noch breiter testen zu können. Bisher sind ausschliesslich Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachen-Abstrich anerkannt. Künftig dürfen in Apotheken, Spitälern, Arztpraxen und Testzentren alle Arten von Schnelltests durchgeführt werden, die den Kriterien des Bundes entsprechen.

Schnelltests können zudem neu auch bei Personen ohne erkennbare Symptome durchgeführt werden. Sie können zum Beispiel als zusätzlichen Schutz in Schutzkonzepten von Altersheimen, Hotels oder am Arbeitsplatz integriert werden. Wer positiv getestet wird, sollte als Bestätigung unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. SB/sda

 

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