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Kanton übergibt Patientenakten an Drittfirma

Der Kanton Luzern hat mittels Verfügungen die Patientenakten von drei Arztpraxen in Triengen, Hergiswil bei Willisau und Oberkirch gesichert und an eine Drittfirma übergeben. Die Massnahme wurde nötig, da der Betreiber der Herausgabepflicht nicht nachgekommen war.

Die letzten Patientenakten aus den betriebenen Luzerner Arztpraxen konnten durch den Kanton gesichert werden. (Symbolbild) CREDIT: KEYSTONE/DPA/BERND WEISSBROD
 

Die physischen wie auch elektronischen Krankenakten der drei Arztpraxen konnten in den letzten zwei Tagen beschlagnahmt werden, wie die Dienststelle Gesundheit und Sport (Dige) am Freitag mitteilte. Rund 3,5 Tonnen Papier - drei Lastwagen gefüllt mit Akten - konnten an das Unternehmen Archivsuisse zur Sicherung übergeben werden, wie David Dürr, Leiter Dige auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.

Die Dige beschlagnahmte die Akten, um einem möglichen Konkurs zuvorzukommen. Dies hätte die Herausgabe der Akten noch zusätzlich erschwert. Weiter habe man verhindern wollen, dass Patientenakten missbräuchlich entwendet würden, wie es in der Mitteilung hiess.

Bereits Anfang Juli konnten über 10'000 Patientenakten des Ärztezentrums Neuenkirch gesichert werden. Diese sowie die Surenweidpraxis Oberkirch, das Ärztezentrum Triengen und das Ärztezentrum Napf in Hergiswil gehören demselben Unternehmer. Sie müssen aufgrund mangelnder Vertrauenswürdigkeit des Betreibers bis Ende September schliessen. (sda)

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