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Regierung möchte Grundeigentümer bei Landerwerb höher entschädigen

Der Luzerner Regierungsrat möchte Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen bei einem Landerwerbsverfahren früher einbeziehen und besser entschädigen. Den Gesetzesentwurf dazu hat die Regierung nun dem Kantonsrat vorgelegt.

Der Luzerner Regierungsrat möchte den Erwerb von Landwirtschaftsland in Zukunft höher entschädigen. (Symbolbild) CREDIT: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
 

Grundbesitzer sollten bereits vor der öffentlichen Auflage eines Strassen- oder Wasserbauprojekts einen Entwurf des Landerwerbsvertrags und der Entschädigungsregelung erhalten, hiess es im Gesetzesentwurf der Regierung vom Dienstag.

Auch die Entschädigung für das Landwirtschaftsland solle verdreifacht werden. Im Verhältnis zu den Gesamtkosten seien mit Mehrkosten unter 10 Prozent zu rechnen. Die genauen Kosten seien jedoch unklar, da erst die konkrete Projekterarbeitung zeige, wie viel Land effektiv beansprucht werde.

Stand heute zahlt der Kanton den Landwirten Preise zwischen 8 bis 10 Franken pro Quadratmeter, wie aus verschiedenen Vorstössen von Kantonsratsmitgliedern zu diesem Thema hervorging.

Mit einer Änderung des Enteignungsgesetzes könnten laut Regierung die Landerwerbsverfahren verkürzt und transparenter gestaltet werden. Im öffentlichen Interesse liegende Infrastrukturprojekte würden aber weiterhin regelmässig Flächen beanspruchen, die nicht dem Kanton gehörten, liess sich Regierungsrat Fabian Peter zitieren. Erforderliche Eingriffe in das Eigentum Privater würden daher "unvermeidbar bleiben". (sda)

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