Erneute Ausrufung der Notlage im Asyl- und Flüchtlingsbereich

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat mit Beschluss vom 5. März 2024 entschieden, die Notlage betreffend Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich wieder auszurufen. 

Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 müssen die europäischen Staaten die grösste Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg bewältigen.

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