Luzern regelt Rechtsmittelweg für Härtefallgesuche
Luzerner Unternehmen, deren Härtefallgesuch vom Kanton abgelehnt wird, können sich juristisch wehren. Der Regierungsrat hat die Covid-19-Verordnung per Mittwoch mit dem Zusatz ergänzt, dass die Entscheide mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht angefochten werden können.