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Seetal

«Die politische Agenda darf keine Rolle spielen»

Letzten Monat hat der Bundesrat eine neue Allgemeinverfügung verabschiedet. Gemäss dieser gilt der Schutzstatus S seit dem 1. November 2025 für diejenigen schutzsuchenden Personen, die vor Verlassen der Ukraine ihren letzten Wohnsitz in ukrainischen Regionen hatten, in denen sie aufgrund der Situation der allgemeinen Gewalt einer konkreten Gefährdung an Leib oder Leben ausgesetzt sind und keine gesetzlichen Ausschlussgründe erfüllen – sofern der Antrag nach dem 1. November gestellt. Jene, die davor in die Schweiz kamen, verlieren den Schutzstatus S nicht. Das SEM stuft eine Rückkehr in folgende Oblaste als zumutbar ein: Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Ivano Frankivsk und Tscherniwzi. Der Luzerner Ständerat Damian Müller hat die Einführung dieser Praxis…

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