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Seetal | Hochdorf

«Ein gut schweizerischer Kompromiss» zum Kirchengeläut

In den vergangenen Monaten kam es in den Medien zu Berichten und Leserbriefen zum Thema Kirchengeläute beziehungsweise den Glockenschlag in Hochdorf. Der Kirchenrat hat alle diese Voten zur Kenntnis genommen und in mehreren Sitzungen darüber beraten. Nun gibt es eine Stellungnahme.

Das Glockengeläut sei Teil des schweizerischen Kulturgutes und Ausdruck der christlichen Tradition in der Schweiz, schreibt der Kirchenrat der römisch-katholischen Kirchgemeinde Hochdorf in der Medienmitteilung, die der «Seetaler Bote» erhalten hat. «Viele Menschen in der Schweiz sind nach wie vor tief mit der Tradition der Glocken verbunden – unabhängig davon, ob sie einer kirchlichen Gemeinschaft angehören oder nicht. So ist es sehr schwierig, abzuschätzen, wie viele Menschen am Geläute und am Glockenschlag Freude haben und wie viele sich darüber ärgern. «Heute wird markant weniger geläutet als noch vor 50 Jahren, weil die Anzahl der Gottesdienste stark abgenommen hat – so auch in Hochdorf.» Der Kirchenrat fühle sich einerseits dazu verpflichtet, das christliche Kulturgut der Glocken zu bewahren, und andererseits möchte er aber auch jenen entgegenkommen, die sich am Kirchengeläute stören – ganz nach dem Motto «damit die Kirche im Dorf bleibt». So hat der Kirchenrat entschieden, den Repetitionsschlag während der Nacht und das Vorläuten wegzulassen und die Dauer der jeweiligen Geläute zu reduzieren. Im Detail heisst das gemäss Kirchenrat: Der Glockenschlag wird von 21 Uhr bis 6 Uhr ohne Repetitionsschlag erfolgen, sobald die baulichen Massnahmen umgesetzt sind. Das sogenannte Vorläuten mit der Marien-Glocke (jeweils eine halbe Stunde vor dem Gottesdienst) wird in Zukunft weggelassen. Das Einläuten zu Gottesdiensten ist eine alte Tradition und trägt auch zur Festlichkeit bei. Die Dauer des Einläutens zu den verschiedenen Gottesdiensten und bei speziellen Feiern mit den Glocken 6-3 wird aber teilweise reduziert. Auf der Marien-Glocke steht «Hl. Maria, tags dreimal lade, zum Urquell der Gnade». In Hochdorf wird seit längerer Zeit jedoch nur noch zweimal zum sogenannten «Angelus» (dem Gebet «Der Engel des Herrn brachte Maria die Botschaft …») aufgerufen: Mittags um 12 Uhr und abends um 19.30 Uhr (Sommerzeit) beziehungsweise 18.30 Uhr (Winterzeit). Das Abendgeläut wird neu für das ganze Jahr auf 18 Uhr verschoben – gleich wie die Institutskirche in Baldegg. Das Einläuten des Sonntags oder Feiertages ist mit der evangelisch-reformierten Kirche abgestimmt. Neu werden der Sonntag und die Feiertage das ganze Jahr hindurch von 16.50 bis 16.59 Uhr eingeläutet – auch als ein hörbarer Hinweis auf den Ladenschluss um 17 Uhr. Auf der Josefs-Glocke steht die Inschrift «Hl. Josef, lass uns im Sterben das Heil erwerben». Bei Beerdigungen wird beim Gang zum Grab neu nur noch mit der Josefs-Glocke geläutet (vorher mit den Glocken 6-3). Wenn auf dem Pfarramt ein Todesfall gemeldet wird, ist es ein alter Brauch, dies nicht nur mit einem Hinweis im Anschlagkasten bekannt zu machen, sondern auch mit einem Glockenzeichen zu verkünden. Am Schluss des nächsten Gottesdienstes wird mit der Josefs-Glocke geläutet. Auch jeden Freitag um 15 Uhr wird mit der Josefs-Glocke geläutet. Dieses Geläut erinnert an die Todesstunde Jesu am Kreuz. Das Glockengeläut in der Marienkapelle kündet an, dass ein Gottesdienst in der Marienkapelle stattfindet. Die beiden Taufglocken im Chortürmchen werden jeweils bei einer Taufe geläutet.

«Der Kirchenrat ist der Meinung, dass mit diesen geplanten Massnahmen ein gut schweizerischer Kompromiss gefunden werden konnte», heisst es. Im Hinblick auf die baulichen Massnahmen am Uhrwerk bittet man vonseiten des Kirchenrates um Verständnis, dass man eine gewisse Zeit brauche, um die Änderung umzusetzen. pd


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