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Seetal | Hochdorf

Mare-Kauf ist sistiert

Die Gemeinde Hochdorf setzt die Vertragsverhandlungen des Mare-Grundstücks vorläufig aus. Grund dafür ist eine superprovisorische Anordnung des Kantonsgerichts Luzern. Eine Privatperson hat Beschwerde gegen den Regierungsratsentscheid vom 23. September eingereicht. 

Am 28. September hat die Stimmbevölkerung mit Urnenabstimmung dem Kauf des Grundstücks Nr. 2196, GB Hochdorf (Mare-Grundstück), durch die Gemeinde Hochdorf zugestimmt. Gegen den Abstimmungsentscheid wurde innert der gesetzlichen Frist keine Beschwerde erhoben. Der Gemeinderat hat nach Rechtskraft des Abstimmungsresultats die Kaufverhandlung aufgenommen. 

 

Im Vorfeld der Abstimmung wurde von einer Privatperson Stimmrechtsbeschwerde erhoben mit dem Antrag, dass die Abstimmung vom 28. September betreffend Kauf des Mare-Grundstücks zu verschieben bzw. neu anzuordnen sei. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat mit Entscheid vom 23. September 2025 die Beschwerde abgewiesen. 

 

Gegen diesen Regierungsratsentscheid wurde vom Beschwerdeführer am 20. Oktober 2025 beim Kantonsgericht Luzern eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Das Kantonsgericht Luzern verfügte am 24. Oktober 2025 mit einer superprovisorischen Anordnung, dass bis zu einem anderslautenden Entscheid des Gerichs bezüglich des Mare-Grundstücks kein Vertrag abgeschlossen werden darf. 

Der Gemeinderat Hochdorf sistiert weitere Vertragsverhandlungen, damit auch die Verpachtung des Gastronomiebetriebes bis zu einem Entscheid des Gerichts. (gk)


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