Regierungsrat tritt nicht auf Stimmrechtsbeschwerde ein
Der Regierungsrat hat die Stimmrechtsbeschwerde in Zusammenhang mit der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 über die Totalrevision des Abfallreglements behandelt. Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten.
Die Beschwerdeführer rügten zur Hauptsache angebliche Mängel in der Botschaft des Gemeinderates zur Abstimmungsvorlage.
Formell hält der Regierungsrat fest, dass die Eingabe nicht rechtzeitig erfolgt ist und deshalb nicht darauf einzutreten sei.
Der Regierungsrat hält fest, dass kein Verfahrensfehler oder Mangel besteht, der seitens der Aufsichtsbehörde ein Einschreiten nötig machen würde. In Zusammenhang mit der Abstimmungsvorlage wurde ausreichend und transparent informiert.
Der detaillierte Entscheid ist in anonymisierter Fassung auf der Website der Gemeinde Hochdorf einsehbar. gk
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