Sicher durch die Fasnacht
Daniel Schmuki
Lärmiges Treiben, Narren, Konfetti und eine ausgelassene Stimmung. So bunt zeigt sich die Fasnachtszeit. Gefeiert wird an Grossanlässen wie Umzügen, Platzkonzerten und Maskenbällen. Einer dieser Anlässe ist das «Gugiläum 2026» auf dem Schulhausareal in Ballwil am Freitag, 13. Februar.
Veranstalter ist die im Dorf verankerte Guuggenmusig «Guguba», die mehrere Disc Jockeys und rund 20 Guuggenmusigen aus der Region einlädt. Nicolas Peter ist Posaunist in dieser Formation. Zum zweiten Mal ist er auch als OK- und Sicherheitschef am «Gugiläum» im Einsatz. Die grosse Fasnachtsparty findet auf gemeindeeigenem Boden statt, weshalb die Veranstalter Sicherheitsauflagen der Gemeinde zu erfüllen haben. Diese orientieren sich an den Vorgaben der Gebäudeversicherung des Kantons Luzern (GVL) betreffend den «Brandschutz bei Anlässen» und definieren aufgrund der grossen Personenbelegung erhöhte Sicherheitsanforderungen (siehe Kasten «Pflichten der Veranstalter»). Damit sollen Risiken präventiv eingegrenzt werden.
Wissen und Erfahrung als Vorteil
Näher betrachtet sind vier Örtlichkeiten innerhalb des Schulhausareals von Relevanz: die untere und die obere Turnhalle sowie zwei Aussenplätze respektive das Kaffee- und das Festzelt, die dort aufgestellt sind. «Wenige Stunden vor der offiziellen Türöffnung zum Festbetrieb findet die Abnahme durch die Feuerwehr statt», sagt Nicolas Peter. «Dann ist in der Regel alles für den Anlass fertig aufgestellt und wir können umfassend kontrollieren», erklärt Mathias Iten. Er ist seit Beginn des Jahres Kommandant der Feuerwehr Oberseetal und war selbst ein aktives Vereinsmitglied von Guguba, zeitweise auch ihr Präsident. Dadurch verfügt er bereits über viel Wissen betreffend den Grossanlass, was sich als günstig für die regionale Feuerwehr erweist.
Die wiederkehrende, jährliche Durchführung des Gugiläums ist für die Sicherheit des Anlasses ein weiterer Vorteil. Die Veranstalter wissen mittlerweile aus Erfahrung, was erlaubt ist und was nicht. «So lässt es sich vermeiden, dass wenige Stunden vor Festbeginn die Hallen oder Zelte um- oder abdekoriert werden müssen», sagt der Feuerwehrkommandant. «Wäre es dennoch erforderlich, dann wäre dies natürlich unschön, aber die Sicherheit geht vor», betont Iten. Oft seien jedoch nur kleine Dinge zu beanstanden und zu korrigieren, denn viele potenzielle Gefahrenherde seien mittlerweile bekannt.
«Die beiden Turnhallen und die beiden Zelte verfügen über je zwei Notausgänge», sagt Sicherheitschef Peter. In der Regel korrespondiert der jeweilige Zugang auch mit einem Notausgang. Diese sind signalisiert mit einem grünweissen, leuchtenden Fluchtwegschild. Die Schilder sind auch im Falle eines Stromausfalls über ein Notstromaggregat versorgt. Mathias Iten sagt: «Der Mensch ist ein Fluchttier. Es ist gut, wenn die Wege und ein möglicher Treffpunkt innerhalb einer Besuchergruppe im Voraus und in Ruhe geklärt werden.»
Ausgänge, Wege und Räume
Für Notausgänge und Fluchträume, die sich an der Personenbelegung der Innenräume orientieren, müssen die Vorgaben der Gebäudeversicherung eingehalten werden. «Bei den Turnhallen ist dies relativ einfach zu überprüfen», so Iten. «Die Notausgänge wurden beim Bau eingeplant und entsprechend bewilligt.»
Bei den temporären Bauten wie den Zelten muss der Zeltbauer seitens Veranstalter angeleitet werden. Feste Zeltblachen sind ungeeignet für das Anbringen von Notausgängen. Weiter ist zu gewährleisten, dass ein Notausgang nicht zum Beispiel unbeabsichtigt durch einen Kühlwagen versperrt wird. Fluchtwege müssen im Ereignisfall Personen problemlos einen Weg ins Freie bieten, sie dürfen nicht etwa gleich an einen Zaun führen, der das Areal abgrenzt. Bei Notausgängen kann es auch herausfordernd sein, dass sie nicht als unkontrollierten Ein- und Ausgang genutzt werden.
Mit dem Festbetrieb in zwei Turnhallen liegt auch eine Fremdnutzung dieser Räumlichkeiten vor. Die Gemeinde kann gestützt auf die Angaben der GVL die Hallen für einen Grossanlass für eine bestimmt Anzahl Personen bewilligen und freigeben. Für die vier Örtlichkeiten beträgt die Vorgabe total 2150 Personen. Diese Limite wird Guguba als Veranstalter mitgeteilt und die zehn beauftragten Sicherheitsleute haben sicherzustellen, dass diese eingehalten wird. Weiter erteilt die kantonale Gewerbepolizei eine Wirtebewilligung, welche ebenfalls die Anzahl Besucher begrenzt und mit der Vorgabe der Gemeinde abgestimmt ist. Denn enge Platzverhältnisse oder Massierungen können ebenfalls die Sicherheit beeinträchtigen, vor allem wenn Unruhe oder gar Panik entstehen sollte. «Wir haben ein grosses und übersichtliches Areal vor und in den Hallen. Draussen ist es selten sehr gedrängt. Man sieht daher gut, wenn etwas passieren würde», sagt Nicolas Peter. «Und bei den Eingängen kann das Sicherheitspersonal situativ regulieren und eine gewisse Zeit keine weiteren Personen eintreten lassen.»
«Schnell und überlegt reagieren»
Weiter ist an den Barbetrieben eine Alarmierung mit Funk sichergestellt. Notwendige Telefonnummern wie des Sicherheitsdiensts, der Feuerwehr, Polizei und Ambulanz sind vorhanden. «Es ist ebenfalls Vorschrift, einen Feuerlöscher hinter einer Bar zu haben. An der korrekten Handhabung werden die Mitarbeitenden vorgängig geschult», sagt Mathias Iten. «Ebenso werden dem Personal die Notausgänge gezeigt und diese auch geprüft. So kann es im Ereignisfall schnell und überlegt reagieren, die Musik ausschalten und die Leute rasch und ohne Panik ins Freie bewegen. Es kann immer Festbesucher geben, die vielleicht auch unter Alkoholeinfluss die Tragweite nicht erkennen», sagt Mathias Iten. Innert ein paar Minuten kann so eine Halle geräumt sein. Da es sich bei der Schulhausanlage um ein gegebenes Areal handelt, besteht bereits ein Notfallkonzept mit geregelten Zufahrtswegen, was es einfacher macht. Dies beispielsweise im Gegensatz zum letztjährigen Open Air Eschenbach, deren Verantwortliche erst ein solches Konzept erarbeiten mussten.
Für allfällige Schäden an den Räumlichkeiten – so zum Beispiel eine in Brüche gegangene Fensterscheibe – ist der Verein Guguba als Veranstalter haftbar, so Nicolas Peter. Werden hingegen nachträglich bauliche Mängel an der Infrastruktur festgestellt, dann fällt dies auf die Gemeinde zurück.
Eigenverantwortung von allen
Eine Alarmierung der Feuerwehr träfe direkt in der Einsatzzentrale in Luzern ein, welche wiederum die Feuerwehr der Region Oberseetal aufbieten würde. Diese verfügt über drei Standorte, das Hauptmagazin in Eschenbach und zwei weitere mit Einsatzfahrzeugen bestückte Magazine in Ballwil und in Inwil. In Ballwil ist der Standort unterhalb des Gemeindesaals, also praktisch unmittelbar beim Schulhausareal. Die Feuerwehr Oberseetal ist im Milizsystem organisiert. «Es gibt keinen Pikettdienst, mit rund 130 Personen ist das Korps jedoch gut dotiert und somit 365 Tage während 24 Stunden einsetzbar. Da bei Grossanlässen eine vorgängige Abnahme der Räume durch die Feuerwehr erfolgt, sind die Daten dieser Veranstaltungen auch bekannt», sagt Mathias Iten. Somit ist es in der Verantwortung einer jeder Feuerwehrperson, wenn immer möglich seine Einsatzfähigkeit an einem solchen Tag sicherzustellen.
Auch bei den Besucherinnen und Besuchern wird auf ihr eigenverantwortliches Handeln gezählt. Vorerst, dass sie mit offenen Augen den Anlass besuchen und beispielsweise mögliche Stolperfallen oder andere kleine Gefahrenherde beseitigen oder dem Sicherheitsdienst melden (siehe auch Kasten «Tipps für Gäste»).
Freude und Genuss
OK-Chef Nicolas Peter sagt: «Die Anlässe an der Fasnacht finden seit Jahrzehnten statt. Es ist ein eingespieltes System, das von Generation zu Generation weitergegeben wird. Es sind Anlässe, die funktionieren. Auch in Inwil und Eschenbach ist es vorbildlich, wie die Vereine solche Grossanlässe organisieren.» Und mit Blick auf all die Sicherheitsanforderungen ergänzt er: «Die Festbesucher können und sollen mit Freude an diese grosse Party kommen. Sie sollen den Anlass zelebrieren und die verschiedenen Guuggenmusigen aus der Region so richtig geniessen.»
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Weitere Informationen
1. Sicherheits-Tipps für Gäste
Kostüme aus Naturfasern wie Baumwolle und aus synthetischen Materialien können schnell Feuer fangen. Daher ist beim Umgang mit Raucherwaren und offenem Feuer (Schwedenkerzen, Fackeln, Feuerstellen) Vorsicht geboten. Es empfiehlt sich, Abstand zu halten. Aufgepasst mit Tüll und Nylon. Diese Stoffe schmelzen bei grosser Hitze und können schwere Hautverletzungen verursachen. Idealerweise sollten Kostüme aus nur schwer entflammbaren Materialien sein und zusätzlich mit einem Brandschutzmittel imprägniert werden. (pd/SB)
2. Pflichten der Veranstalter
Die Vorgaben betreffend «Brandschutz bei Anlässen» definieren erhöhte Sicherheitsanforderungen für Veranstaltungen mit grossen Personenbelegungen. Sie gelten für Räume, die nicht für ihre vorgesehene Nutzung beansprucht werden (anderweitig ist eine Brandschutzbewilligung erforderlich). Diese Anforderungen wurden durch die sechs kantonalen Brandschutzfachstellen der Zentralschweiz erarbeitet, im Falle des Kantons Luzern der Gebäudeversicherung Luzern (GVL).
Brandschutzmassnahmen sind in mehreren Bereichen notwendig. Fluchtwege müssen jederzeit frei benutzbar sein, Türen müssen sich in Fluchtrichtung öffnen lassen. Kein Punkt im Raum darf mehr als 35 Meter vom nächsten Notausgang entfernt sein. Die Maximalbelegung der Räume hängt von ihrer Grösse sowie den Fluchtwegbreiten ab. Für eine Bestuhlung gilt eine maximale Anzahl Sitze, die je nach Nutzungsart unterschiedliche Abstände erfordern.
Dekorationen dürfen nur aus schwer entflammbaren Materialien sein, unter Brandwirkung nicht abtropfen und keine starke Rauchentwicklung aufweisen. Kennzeichnungen für Fluchtwege dürfen nicht überdeckt werden. Weiter gelten für das Kochen beispielsweise Vorgaben zur Sicherung und Lagerung von Gasflaschen. Hand-Feuerlöscher müssen genügend und jederzeit zugänglich vorhanden sein. Bei Veranstaltungen mit weniger als 300 Personen ist ein offenes Feuer erlaubt, Indoor-Feuerwerke erfordern immer eine Bewilligung. Weiter ist vorgeschrieben, dass in Räumen mit grosser Personenbelegung weder offenes Feuer (auch Fackeln, Gasfeuer) verwendet noch Feuerwerksartikel abgebrannt werden dürfen.
Im Falle eines Brandherds gilt: Alarmieren, retten, löschen. Die eigene Sicherheit hat immer oberste Priorität. Es sollten nur kleinste Brände in den ersten Sekunden selbst zu löschen versucht werden. (pd/SB)
3. Fasnacht Hofdere: Situation am Braui-Platz
Die Fasnacht Hofdere findet ums Braui-Areal, beim Kreisel und im Lunapark statt. Dort werden aktuell Bauarbeiten durchgeführt. Janek Bösch, Präsident Fasnacht Hofdere, teilt auf Anfrage des Seetaler Boten mit: «Arealchef Markus Feusi und ich stehen im engen Austausch mit der Gemeinde sowie den beteiligten Bauunternehmen, um die Sicherheit während der Fasnacht jederzeit zu gewährleisten. Alle bis zur Fasnacht nicht abgeschlossenen Baustellen werden klar abgegittert und gesichert, sodass sich Besucherinnen und Besucher unfallfrei auf dem Areal bewegen können.» (SB)
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