44 Einsprachen und ein offener Brief

Gegen den geplanten Neubau einer Swisscom-Mobilfunkanlage am Dorfeingang in der Schönau sind rund 44 Einsprachen eingegangen. Zudem haben VAH/Grüne einen offenen Brief an die Gemeindebehörden verfasst.

 

 

Rund 44 Einsprachen sind gegen den Neubau einer Mobilfunkanlage der Swisscom am Dorfeingang von Hochdorf eingereicht worden. Foto: pd
Manuela Mezzetta

Gemäss Bauamt wurden 44 Einsprachen gegen den Neubau einer 5G-fähigen Handyantenne der Swisscom eingereicht. Aber nicht nur die Betroffenen in den unmittelbar angrenzenden Wohnquartieren zeigten mit der Einsprachenflut ihren Unmut gegen das Bauvorhaben. Auch VAH/Grüne sind mit dem geplanten Neubau einer 25 Meter hohen Handyantenne am Dorfeingang unglücklich, weshalb das Co-Präsidium mit Barbara Schurtenberger und Gallus Bühlmann einen offenen Brief an den Gemeinderat sowie das Bauamt verfasste, der auch dem «Seetaler Bote» vorliegt. Darin werden unter anderem Fragen betreffend Schutz des Ortsbildes sowie die Evaluation alternativer Standorte für die Mobilfunkanlage gestellt.

«Sicher nicht sehr schön»
«Die Anlage wäre quasi die Begrüssung für alle Gäste und Einwohner von Hochdorf. Wollen wir eine 25 Meter Antenne am Dorfeingang?», heisst es im Schreiben. Des Weiteren sehen VAH/Grüne beim WWZ-Grundwasserpumpwerk im Wirtlenwald einen besseren Standort für die Antenne, da sie dort weniger auffallen würde.

Als «sicher nicht sehr schön» bezeichnet Gemeinderätin Gaby Oberson (Ressort Bau, Verkehr und Umwelt) die Mobilfunkanlage am geplanten Standort zwischen Bahngleis und Kantonsstrasse. «Aber es gibt für die Gemeinde gewisse Einschränkungen. Wenn wir Mobilfunkanbietern einen alternativen Standort für eine Handyantenne vorschlagen, darf sich dieser nicht weiter als 200 Meter entfernt befinden», sagt sie.

Nur hat die Gemeinde Hochdorf der Swisscom aber keine Alternative angeboten. Dies geht aus einem Schreiben des Mobilfunkanbieters an das Bauamt vom September 2019 hervor. «Es ist richtig, die Gemeinde bot keinen alternativen Standort an», sagt Gaby Oberson, die 2019 noch nicht im Amt war. «Der Spielraum einer Gemeinde bei Mobilfunkanlagen ist sehr klein», betont sie.

Nur Arbeitszone als Alternative möglich
Wenn eine Mobilfunkanlage in oder unmittelbar an einer Wohnzone errichtet werden soll, kann die Gemeinde als Alternative einen Standort in der Arbeitszone vorschlagen. Im Fall der geplanten Swisscom-Antenne befindet sich in einem Radius von 200 Metern keine Arbeitszone, sodass die Gemeinde keinen anderen Standort vorschlagen konnte. Zudem sind mögliche Standorte für Mobilfunkanlagen durch die Topografie eingeschränkt.
Die Einsprachen werden nun der Swisscom zur Stellungnahme weitergeleitet. Werden die Einsprachen nicht zurückgezogen – auch nicht nach einer allfälligen Einspracheverhandlung – und wird von der Gemeinde die Baubewilligung erteilt, stehen den Einsprechern Rechtsmittel zur Verfügung. Dasselbe gilt für die Bauherrin, die bei einer Ablehnung des Baugesuchs ebenfalls Rechtsmittel ergreifen kann.

Manuela Mezzetta

Swisscom will Mobilfunknetz weiter ausbauen

Hochdorf Die Mobilfunkbetreiber orientieren mindestens einmal jährlich die Gemeinden über ihre langfristigen Planungen. Dies gemäss eines Koordinationsabkommens, das seit Oktober 2008 zwischen dem Kanton Luzern und den Mobilfunkbetreibern gilt.

In Hochdorf möchte die Swisscom ihr Mobilfunknetz weiter ausbauen «und ist an den Abklärungen und der Evaluation von möglichen Antennenstandorten im Gebiet Baldegg», teilt die Gemeinde mit. Nach der Evaluation würden die geeigneten Standorte der Antennenanlagen mit der Standortgemeinde gesprochen. Diese habe die Möglichkeit, den Bedürfnissen entsprechende Standorte innerhalb von 200 Metern vorzuschlagen, heisst es weiter. Eine Erweiterung der Anlage werde bei den bestehenden «An der Ron 7» (4B-Gebäude) sowie «Marmorweg 10» in Baldegg geprüft. Die Antennenanlagen werden letztlich durch die Swisscom in einem ordentlichen Baugesuch eingereicht.

Die Anbieter Salt und Sunrise planen in den nächsten zwölf Monaten «keine weiteren Aktivitäten», ist der Mitteilung weiter zu entnehmen. Die Unternehmen würden aber darauf hinweisen, «dass unvorhergesehene Ereignisse eine kurzfristige Baugesuchseingabe notwendig machen könne». pd/SB

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