Kanton weist Vorwürfe zurück

Der Kanton lehnt das Restaurant Kreuz im aktuellen Zustand als Flüchtlingsunterkunft ab. Astrid Mühlebach reichte gegen die Beurteilung des Kantons eine Reklamation ein. Nun nimmt dieser Stellung.

Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) hat die Abklärungen beim Restaurant Kreuz abgeschlossen. Foto Werner Rolli
Milena Stadelmann

Das Restaurant Kreuz sei «sanierungsbedürftig» und ohne weitere Investi­tionen nicht als Flüchtlingsunterkunft geeignet. Zu diesem Schluss kommt die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF), nachdem sie Ende Januar mit der Dienststelle Immobilien das «Kreuz» besichtigte. Astrid Mühlebach, Präsidentin des Verkehrsvereins Mosen, kritisiert an der Beurteilung des Kantons mehrere Punkte (SB-Ausgabe vom 16. Februar).

Die Moserin warf der ­Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen unter anderem vor, sie habe das Restaurant Kreuz und das Schulhaus Mosen nach unterschiedlichen Bewertungs- und Beurteilungsmassstäben beurteilt. Zudem sei die Besichtigung ohne Fachleute erfolgt. Die DAF weist diese Vorwürfe auf Anfrage als haltlos zurück. Es gebe klar definierte Kriterien für zumutbaren Wohnraum. «Diese Kriterien gelten für alle Wohnangebote.» Das Restaurant Kreuz erfülle diese nicht. Unter anderem handle es sich um ein altes Holzhaus, das weder über eine Brandschutzanlage noch Brandschutztüren verfüge. Sie hält fest: «Die DAF ist nicht verpflichtet, Wohnraum anzumieten, der nicht ihren Kriterien entspricht.»

Ein Anspruch auf eine Anforderungsliste, wie sie Mühlebach fordert, gebe es zudem nicht. Bei der Begehung des Restaurant Kreuz sei ein Fotobericht erstellt worden, der die erkannten Mängel dokumentiere. Eine eigentliche Mängelprüfung sei Aufgabe der Gebäudeversicherung Luzern. Ebenfalls widerspricht die DAF Mühlebachs Behauptung, dass für das Schulhaus Mosen eine Anforderungsliste erstellt worden sei.

«Sicherheit nicht gewährleistet»
Ein weiterer Kritikpunkt von Astrid Mühlebach: Ihr ist unverständlich, dass das Restaurant Kreuz gut genug für Gäste sein soll, nicht aber für Flüchtlinge. Gemäss der DAF könne ein Hotelbetrieb nicht mit einer Flüchtlingsunterkunft verglichen werden. Bei einem Hotelbetrieb sei stets Hotelpersonal vor Ort, das für die Sicherheit der Gäste sorge. Im Restaurant Kreuz würden Flüchtlinge selbstverantwortlich leben. «Die Sicherheit der Bewohnenden wäre dadurch nicht gewährleistet.»

Ein weiterer Grund für die Ablehnung des Restaurants Kreuz als Flüchtlingsunterkunft stellte für den Kanton die Bedingung der Eigentümerin dar, in der Immobilie nur Flüchtlinge aus der Ukraine unterzubringen. Der Regierungsrat habe für den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich die Notlage erklärt, sagt die DAF. Die Forderung nach der ausschliesslichen Unterbringung von ukrainischen Personen sei in allen Fällen ein Ausschlusskriterium. «Wir müssen eine Unterkunft nach Bedarf belegen können, unabhängig beispielsweise der Nationalität.»

Astrid Mühlebach entgegnet, dass die Eigentümerin lediglich vom gleichen Recht, wie die Gemeinde Hitzkirch Gebrauch machen wollte. Diese habe mehrmals kommuniziert, dass im Schulhaus Mosen nur ukrainische Familien mit Schutzstatus S untergebracht würden. Auf Nachfrage bei der Gemeinde widerspricht Gemeinderat für Soziales, Hugo Beck: Eine solche Abmachung zwischen Gemeinde und Kanton gebe es nicht. Die Gemeinde Hitzkirch habe beim Kanton lediglich den Wunsch platziert, im Schulhaus Mosen Flüchtlinge aus der Ukraine unterzubringen. Garantieren könne das der Gemeinde aber niemand, da sich die Lage bis zu einem allfälligen Bezug der Unterkunft wieder ändern könnte. Das sei auch so kommuniziert worden.

Nicht zufriedenstellend
Auf die Reklamation, welche Astrid Mühlebach bei der DAF einreichte, hat sie inzwischen eine Rückmeldung erhalten. Für die Moserin ist diese nicht zufriedenstellend. Sie kann die Beurteilung des Kantons nach wie vor nicht nachvollziehen: «Die Gemeinde Hitzkirch hat die Zusage für ein Objekt erhalten, das im heutigen Zustand nicht besser als Flüchtlingsunterkunft geeignet ist, als die Immobilie Kreuz.» So gebe es beispielsweise auch im Schulhaus Mosen zum jetzigen Zeitpunkt keine Brandschutztüren, nur zwei grosse Gemeinschaftsduschen und keine Kochgelegenheiten. Auch der Dachstuhl bestehe aus Holz, kritisiert Mühlebach und gibt nicht nach. Sie hat beim Kanton weiter nachgehakt und will wissen, welche Arbeiten notwendig wären, um die Immobilie Kreuz als Flüchtlingsunterkunft betreiben zu können. Der Kanton hingegen hält fest: «Seitens DAF sind die Abklärungen abgeschlossen.» 

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