Gemeinde zieht Baugesuch zurück

Nach der Aufhebung der Notlage gibt die Gemeinde Hitzkirch den Rückzug des Baugesuches für die temporäre Umnutzung des Schulhauses Mosen bekannt.

Das Schulhaus Mosen kann von den Vereinen weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. Foto mst/Archiv
 

Obwohl die Anzahl der registrierten Asylgesuche gemäss der Asylstatistik des Staatssekretariats für Migration im August gegenüber dem Vormonat um 38,4 Prozent anstieg, hebt der Regierungsrat die Notlage bei der Unterbringung und Betreuung im ganzen Asyl- und Flüchtlingsbereich auf. Entsprechend entfällt für Hitzkirch die Auflage, 136 Flüchtlinge innerhalb der Gemeinde unterzubringen. Dies betrifft ebenso die angeordneten Maluszahlungen bei Nichterreichen.

«Der Kanton schätzt die Lage so ein, dass die vorhandenen kantonalen Reserven den Bedarf an Plätzen abdecken werden», sagt Hitzkirchs Sozialressortvorsteher Hugo Beck auf Anfrage. Es werde somit nicht mehr Aufgabe einer einzelnen Gemeinde sein, in Eigenregie zusätzliche Plätze in Reserve zu halten. Dies habe den Gemeinderat dazu veranlasst, das Baugesuch zur temporären Unterbringung von Schutzsuchenden im ehemaligen Schulhaus Mosen zurückzuziehen, heisst es in einer Mitteilung. Die Nutzung durch die Vereine sei damit weiterhin uneingeschränkt gewährleistet.

«Der Rückzug des Baugesuches bedeutet für mich persönlich ein erstes Aufatmen», sagt Astrid Mühlebach auf Anfrage. «Auch kann ich mir vorstellen, dass die direkten Nachbarn darüber sehr erleichtert sein werden.» Seitdem der Gemeinderat im vergangenen Dezember bekannt gab, dass er das Schulhaus Mosen vorübergehend in eine Flüchtlingsunterkunft umfunktionieren will, setzte sich die Präsidentin des Verkehrsvereins Mosen engagiert für den Erhalt der Räumlichkeiten für die Vereine ein. Unterstützung erhielt sie unter anderem von der IG Schulhaus Mosen und aus der Bevölkerung. Im April übergab sie gemeinsam mit dem Initiativkomitee eine Gemeindeinitiative, die fast 500 Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten (der «Seetaler Bote» berichtete). Diese fordert: Hitzkircher Schul-, Sport- und Freizeitanlagen dürfen Asyl- und Schutzsuchenden nicht als Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden – auch nicht vorübergehend. «An unserer Gemeindeinitiative halten wir selbstverständlich fest», sagt Mühlebach. «Das sind wir allen, die unterschrieben haben, schuldig.»

Ob die Gemeinde künftig bei einer Notlage wieder eine temporäre Nutzung einer Schul-, Sport- oder Freizeitanlage in Erwägung ziehen könnte, hängt vom Ausgang der Initiative ab. Über diese stimmt die Bevölkerung spätestens bis im Mai 2024 an einer Gemeindeversammlung ab.

Aktuelles Modell wird überprüft
Aufgrund der vorhandenen kantonalen Plätze werden gemäss Hugo Beck in Hitzkirch kurzfristig keine zusätzlichen Wohnungen für die Unterbringung von Personen aus dem Asylwesen gesucht. «Sollte sich die Lage wiederum zu einer Notlage entwickeln, werden wir das notwendige Vorgehen mit den kantonalen Behörden absprechen und unseren Beitrag leisten.»

Auf kantonaler Ebene wird zurzeit das aktuelle Modell bezüglich Zuweisung auf seine Zukunftstauglichkeit geprüft. Beck: «Ich bin der Ansicht, dass auf kantonaler Ebene zusätzliche Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden muss, sodass die Zuweisungen an die Gemeinden zumindest markant tiefer ausfallen würden.»

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