Kanton sieht sich bei Abdeckung von Güllelager auf Kurs
Die Staatskanzlei hat am Freitag über die Umsetzung des 2020 in Kraft gesetzten kantonalen Massnahmenplans II Ammoniak informiert. Seit 2021 wurden 490 Betriebe zur Abdeckung ihrer Güllelager aufgefordert. In erster Linie handelte es sich dabei um Betriebe mit grossen, offenen Lager mit Schweinegülle.
Der Kanton fordert die Landwirtschaftsbetriebe in Etappen zur Sanierung der Güllelager auf. Die Sanierungsfrist beträgt jeweils drei Jahre. Bund und Kanton beteiligen sich an den Investitionskosten.
Nur wenige Betriebe seien den gesetzten Fristen nicht nachgekommen und hätten der Sanierungsverfügung nicht oder nur teilweise Folge geleistet, teilte die Staatskanzlei mit. Dies ziehe rechtliche Konsequenzen nach sich. Die Strafuntersuchungsbehörden seien eingeschaltet worden.
Mit der Abdeckung der Güllelager soll die Umwelt vor Ammoniak geschützt werden. Diese Stickstoffverbindung belaste zahlreiche Ökosysteme, hiess es in der Mitteilung. Schweinegülle emittiere deutlich mehr Ammoniak als reine Rindergülle. (sda)
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