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Seetal | Hochdorf

Sistierung der Leistungsvereinbarung

Der Gemeinderat Hochdorf hat  entschieden, sämtliche pendente Baugesuche der Gemeinde Hohenrain zur weiteren Bearbeitung an das Bauamt Hohenrain zurückzugeben.

Bereits seit Mitte April 2025 bearbeitet das Bauamt Hohenrain auf eigenen Wunsch neue Baugesuche selber. 

Mit der Rückgabe der pendenten Baugesuche werden Doppelspurigkeiten und unklare Zuständigkeiten vermieden. Das Ressort Bau, Verkehr und Umwelt Hochdorf wird mit diesem konsequenten Schritt zudem entlastet. Die Situation in den beiden Bauämtern Hohenrain und Hochdorf wird im Herbst 2025 neu beurteilt. (gk)


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