Sistierung der Leistungsvereinbarung
Der Gemeinderat Hochdorf hat entschieden, sämtliche pendente Baugesuche der Gemeinde Hohenrain zur weiteren Bearbeitung an das Bauamt Hohenrain zurückzugeben.
Bereits seit Mitte April 2025 bearbeitet das Bauamt Hohenrain auf eigenen Wunsch neue Baugesuche selber.
Mit der Rückgabe der pendenten Baugesuche werden Doppelspurigkeiten und unklare Zuständigkeiten vermieden. Das Ressort Bau, Verkehr und Umwelt Hochdorf wird mit diesem konsequenten Schritt zudem entlastet. Die Situation in den beiden Bauämtern Hohenrain und Hochdorf wird im Herbst 2025 neu beurteilt. (gk)
Newsletter
Melden Sie sich hier kostenlos für unseren Newsletter an und erhalten Sie die neusten Nachrichten aus der Region Willisau, dem Wiggertal, dem Kanton Luzern und Sport regelmässig am Morgen in Ihr E-Mail-Postfach.
Anmelden
Kommentieren & mitreden
Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.
Hier registrieren und vollen Zugang erhaltenSie haben bereits ein Konto ?
Zur Anmeldung