Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen
Dies teilt die Gemeinde mit. Die Abstimmung kann wie geplant am 30. November stattfinden.
Eine politische Partei hatte beim Regierungsrat Beschwerde eingereicht. Sie beantragte die Verschiebung der Abstimmung sowie den Abbruch und die Wiederholung des bereits eröffneten Verfahrens. Auslöser war ein Informationsflyer der Gemeinde sowie die kommunikative Vorinformation der Schule Hochdorf zum geplanten Projekt.
«Unnötig und somit auch nicht
verhältnismässig»
Der Regierungsrat hält in seinem Entscheid fest, dass die Abstimmungsbotschaft selbst sehr umfangreich und sachlich ausgefallen sei und den Stimmberechtigten eine fundierte Meinungsbildung ermögliche. Zugleich bemängelt er, dass der vorgängig verschickte Informationsflyer in Form und Inhalt über das Ziel einer sachlichen Vorinformation hinausging.
Der Gemeinderat nimmt die Beurteilung zur Kenntnis. Er hatte den Flyer verschickt, um die Bevölkerung frühzeitig über das Projekt zu informieren – auch vor dem Hintergrund, dass der Gemeinde in der Vergangenheit teilweise eine zu späte oder zu knappe Information vor Abstimmungen vorgeworfen worden war.
Der Regierungsrat des Kanton Luzern hält nun fest, dass eine solche zusätzliche Vorinformation «unnötig und somit auch nicht als verhältnismässig» erscheint. gk
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