Skip to main content Skip to page footer
Seetal | Hochdorf

Kantonsgericht weist Stimmrechtsbeschwerde ab

Das Kantonsgericht Luzern hat mit Urteil vom 13. Januar die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Botschaft zur Urnenabstimmung der Gemeinde Hochdorf vom 28. September 2025 abgewiesen. Damit würdigt das Gericht eine ausreichende Botschaft sowie eine transparente Informationspolitik des Gemeinderates und bestätigt die Rechtmässigkeit der Abstimmung über den Kauf des Grundstücks Nr. 2196 von der Mare AG.

Die Stimmbevölkerung hatte der Vorlage am 28. September 2025 an der Urne zugestimmt. Zuvor war eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Luzern eingereicht worden, welche ebenfalls abgewiesen wurde. Das Kantonsgericht folgte nun dieser Beurteilung und sah keinen Anlass, die Abstimmung aufzuheben oder zu wiederholen. Das Kantonsgericht hält fest, dass die Stimmbevölkerung mit der Abstimmungsbotschaft und den Informationen des Gemeinderates über genügend Informationen für eine freie Willens- und Meinungsbildung verfügt hat. Das Kantonsgericht kommt zum Schluss, dass die Botschaft weder propagandistisch noch inhaltlich falsch war.
 

Gemeindepräsident Kurt Zemp sagt dazu: «Wir nehmen das Urteil des Kantonsgerichts mit Genugtuung zur Kenntnis. Es bestätigt, dass der Gemeinderat die Stimmbevölkerung sachgerecht und korrekt informiert hat.» Gegen den Entscheid des Kantonsgerichts kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden. (gk)


Kommentieren & mitreden

Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.

Hier registrieren und vollen Zugang erhalten

Sie haben bereits ein Konto ?

Zur Anmeldung

Das könnte dich auch interessieren