Kantonsgericht weist Stimmrechtsbeschwerde ab
Die Stimmbevölkerung hatte der Vorlage am 28. September 2025 an der Urne zugestimmt. Zuvor war eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Luzern eingereicht worden, welche ebenfalls abgewiesen wurde. Das Kantonsgericht folgte nun dieser Beurteilung und sah keinen Anlass, die Abstimmung aufzuheben oder zu wiederholen. Das Kantonsgericht hält fest, dass die Stimmbevölkerung mit der Abstimmungsbotschaft und den Informationen des Gemeinderates über genügend Informationen für eine freie Willens- und Meinungsbildung verfügt hat. Das Kantonsgericht kommt zum Schluss, dass die Botschaft weder propagandistisch noch inhaltlich falsch war.
Gemeindepräsident Kurt Zemp sagt dazu: «Wir nehmen das Urteil des Kantonsgerichts mit Genugtuung zur Kenntnis. Es bestätigt, dass der Gemeinderat die Stimmbevölkerung sachgerecht und korrekt informiert hat.» Gegen den Entscheid des Kantonsgerichts kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden. (gk)
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